Beratung & Optimierung

EU-AI-Act-Umsetzung — von der Bestandsaufnahme bis zur Kennzeichnung

KI-Inventar, technische Transparenz nach Artikel 50, Nachweisdokumentation und eine Kurzschulung für Ihr Team. Umsetzung statt Gutachten.

Projekte ab 1.900 €

Für wen & welches Problem?

Für Unternehmen, die KI bereits einsetzen und wissen wollen, was davon unter die KI-Verordnung fällt und was technisch zu tun ist.

Unklar, welche KI-Systeme im Unternehmen überhaupt im Einsatz sind
Unklar, ob Sie Anbieter oder Betreiber sind — und was daraus folgt
Ein Chatbot läuft bereits, ohne Hinweis auf seine KI-Natur

Was wir liefern

KI-Inventar & Rollen-Einordnung

Wir erfassen, welche KI-Systeme bei Ihnen laufen, in welcher Rolle Sie jeweils stehen und welcher Risikoklasse die Anwendung zuzuordnen ist. Ergebnis ist eine dokumentierte Liste auf Basis Ihrer Angaben.

Technische Transparenz-Umsetzung

Der Hinweis nach Artikel 50 wandert in die erste Interaktion, generierte Medien werden gekennzeichnet, und ein Audit-Log macht die Auslieferung des Hinweises nachweisbar. Für generative Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, läuft die Frist für die maschinenlesbare Markierung bis zum 2. Dezember 2026.

Nachweisdokumentation

KI-Richtlinie, Verzeichnis der eingesetzten Systeme, Kennzeichnungskonzept und Bausteine für Auftragsverarbeitungsverträge — die Mappe, die bei einer Behördenanfrage vorgelegt wird.

Schulung & KI-Kompetenz (Add-on)

Kurzschulung mit Teilnahmenachweis. Artikel 4 wurde durch den Digital Omnibus von „sicherstellen" auf „unterstützen" abgeschwächt, der Druck ist also geringer als vielfach beworben — sinnvoll bleibt sie trotzdem, weil sie Fehlgebrauch verhindert.

So läuft's ab

01

Bestandsaufnahme

Gemeinsames Gespräch darüber, welche KI-Werkzeuge und -Funktionen bei Ihnen tatsächlich im Einsatz sind.

02

Einordnung & Priorisierung

Rolle und Risikoklasse je System, daraus abgeleitet eine Reihenfolge nach Dringlichkeit.

03

Technische Umsetzung

Kennzeichnung, Hinweise und Logging werden dort eingebaut, wo sie hingehören: in die Anwendung.

04

Dokumentation & Übergabe

Sie erhalten die Nachweismappe und wissen, wer sie bei Änderungen fortschreibt.

Technologien

Die Umsetzung ist technischer Natur, nicht juristischer: Der Hinweis nach Artikel 50 Absatz 5 gehört in die Dialogeröffnung des Chat-Frontends, generierte Medien bekommen Metadaten nach dem C2PA-Standard, und ein Audit-Log belegt im Prüffall, dass der Hinweis pro Sitzung tatsächlich ausgespielt wurde. Die Rollen- und Risikoeinordnung erfolgt auf Basis Ihrer Angaben und ersetzt keine anwaltliche Prüfung.

AI ActArt. 50C2PAAudit-Log

Anwendungsfälle

Online-Shop mit Support-Chatbot

Der Bot beantwortet Fragen zu Lieferzeiten und Retouren. Er bekommt einen Hinweis in der Dialogeröffnung und ein Log, das dessen Auslieferung pro Sitzung festhält.

Agentur mit KI-generierten Bildern

Visuals für Kampagnen entstehen generativ. Die Ausgaben erhalten Metadaten zur Herkunft, und eine interne Richtlinie legt fest, welche Motive überhaupt generiert werden dürfen.

Dienstleister mit internem KI-Assistenten

Das Team nutzt ein Sprachmodell für Recherche und Entwürfe. Hier zählt vor allem das Systemverzeichnis, ein Auftragsverarbeitungsvertrag und eine Kurzschulung.

Warum twentyonepixels?

Unabhängig & anbieterneutral

Wir empfehlen die beste Lösung für Sie — keine Produkt-Agenda.

Datenbasiert & messbar

Entscheidungen und Ergebnisse belegt mit Zahlen, nicht mit Bauchgefühl.

Erfahrung aus der Praxis

Empfehlungen von jemandem, der selbst baut — nicht nur berät.

DSGVO & AI-Act im Blick

Rechtliche Rahmenbedingungen sind Teil jeder Empfehlung.

Umsetzung statt Gutachten

Wir bauen die Kennzeichnung ein, statt sie nur zu empfehlen.

Alexander Seidler, Gründer · Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung bei twentyonepixels

Alexander Seidler

Gründer · Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung

„Jedes Projekt ist Chefsache — Sie schreiben direkt an mich."
20+ Projekte24h Antwort100% DSGVO

Häufige Fragen

Das hängt davon ab, was Sie einsetzen. Wer einen Chatbot betreibt oder generative KI für Bilder und Videos nutzt, ist von den Transparenzpflichten nach Artikel 50 betroffen, die am 2. August 2026 greifen. Wer KI nur intern für Entwürfe und Recherche nutzt, hat deutlich weniger zu tun — dann geht es vor allem um ein Systemverzeichnis und einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Im Erstgespräch klären wir das, bevor irgendein Aufwand entsteht.

Die Verordnung (EU) 2026/1744 hat die Pflichten für Hochrisiko-KI deutlich nach hinten geschoben: eigenständige Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027, in Produkte eingebettete Systeme nach Anhang I auf den 2. August 2028. Für die meisten Unternehmen ändert das wenig, denn die Transparenzpflichten nach Artikel 50 und das Sanktionsregime wurden nicht verschoben. Wer Ihnen weiterhin den 2. August 2026 als Hochrisiko-Frist verkauft, ist nicht auf dem aktuellen Stand.

Nein. Artikel 50 Absatz 5 verlangt die Information klar und unterscheidbar spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion — also im Chatfenster selbst, nicht in einem Dokument, das separat aufgerufen werden muss. Ein Satz zu Beginn des Dialogs genügt völlig, er muss nur dort stehen, wo das Gespräch stattfindet. Ein Verweis in den Nutzungsbedingungen oder in der Fußzeile erfüllt die Anforderung nach verbreiteter Auslegung nicht.

In den meisten Fällen nicht. Die Offenlegungspflicht für Texte greift nach Artikel 50 Absatz 4 nur, wenn diese der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen. Produktbeschreibungen, Werbetexte und Service-Informationen fallen typischerweise nicht darunter. Ausgenommen sind zudem Inhalte, die redaktionell geprüft wurden und für die ein Mensch die inhaltliche Verantwortung übernimmt. Bei Bildern, Video und Audio ist die Lage strenger.

Nein, und das ist eine wichtige Abgrenzung. Wir nehmen auf, ordnen nach Ihren Angaben ein und setzen technisch um. Die verbindliche rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls gehört zu einer Kanzlei, und bei Zweifelsfällen sagen wir das auch. In der Praxis arbeiten beide Seiten gut zusammen: Die Kanzlei beurteilt, wir bauen. Wer Ihnen beides aus einer Hand verspricht, sollte erklären können, auf welcher Zulassung das beruht.

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