Art. 5
Verbotene Praktiken
gilt ab 02.02.2025Manipulative Systeme, Social Scoring und bestimmte biometrische Anwendungen sind untersagt. Für typische Anwendungen im Mittelstand in der Regel nicht einschlägig. Der Digital Omnibus ergänzt zum 2. Dezember 2026 zwei weitere Verbote: die Erzeugung nicht-einvernehmlicher Intimdarstellungen und von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs.
Bußgeldrahmen: bis 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes; bei KMU gilt der jeweils niedrigere Wert
Art. 4
KI-Kompetenz des Personals
gilt ab 02.02.2025Anbieter und Betreiber unterstützen die Entwicklung von KI-Kompetenz bei ihren Beschäftigten. Der Digital Omnibus hat die ursprüngliche Sicherstellungspflicht zu einer Unterstützungspflicht abgeschwächt.
Bußgeldrahmen: in Artikel 99 nicht mit einem eigenen Bußgeldrahmen hinterlegt
Art. 50 Abs. 1 und 5
Chatbots müssen sich zu erkennen geben
gilt ab 02.08.2026Absatz 1 verlangt, dass Personen erfahren, dass sie mit einem KI-System interagieren — es sei denn, das ist für eine angemessen informierte, aufmerksame und verständige Person ohnehin offensichtlich. Absatz 5 legt den Zeitpunkt fest: klar und unterscheidbar, spätestens bei der ersten Interaktion. Die Kommission hat dazu am 20. Juli 2026 Leitlinien angenommen; sie sind unverbindlich, aber der maßgebliche Auslegungsmaßstab.
Bußgeldrahmen: bis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes; bei KMU gilt der jeweils niedrigere Wert
Art. 50 Abs. 2
Maschinenlesbare Kennzeichnung generierter Inhalte
gilt ab 02.08.2026Anbieter generativer Systeme markieren Ausgaben maschinenlesbar als KI-generiert, etwa über Metadaten nach dem C2PA-Standard. Was dabei als wirksam gilt, konkretisiert der Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content vom 10. Juni 2026 — freiwillig, aber der praktikabelste Konformitätsnachweis. Für Systeme, die vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurden, gilt eine Frist bis zum 2. Dezember 2026.
Bußgeldrahmen: bis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes; bei KMU gilt der jeweils niedrigere Wert
Art. 50 Abs. 4
Deepfakes und Texte von öffentlichem Interesse
gilt ab 02.08.2026Betreiber legen Deepfakes offen. Bei Texten greift die Pflicht nur, wenn diese der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen. Redaktionell geprüfte Inhalte unter menschlicher Verantwortung sind ausgenommen.
Bußgeldrahmen: bis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes; bei KMU gilt der jeweils niedrigere Wert
Anhang III
Hochrisiko-KI
gilt ab 02.12.2027Systeme in Bereichen wie Personalauswahl, Kreditvergabe oder Zugang zu wesentlichen Diensten. Umfangreiche Anforderungen an Risikomanagement, Datenqualität und menschliche Aufsicht. Durch den Digital Omnibus vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschoben.
Bußgeldrahmen: bis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes; bei KMU gilt der jeweils niedrigere Wert