Daten & Sicherheit

Auftragsverarbeiter

Ein Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung eines anderen Unternehmens — etwa ein Hosting-Anbieter oder ein Newsletter-Dienst. Dafür verlangt die DSGVO einen schriftlichen Vertrag.

Wen das betrifft

Praktisch jede Website. Der Server, auf dem sie liegt, verarbeitet die IP-Adressen Ihrer Besucher. Der Anbieter des Kontaktformulars sieht die eingegebenen Daten. Für beides braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag.

Der Vertrag ist kein Selbstzweck: Er regelt, was der Dienstleister mit den Daten darf, wie er sie schützt und was bei einer Panne passiert. Ohne ihn haften Sie für etwas, das Sie nicht geregelt haben.

Worauf zu achten ist

Wo verarbeitet wird. Bei Anbietern außerhalb der EU kommen zusätzliche Anforderungen dazu, die Aufwand bedeuten. Ein Anbieter mit Rechenzentrum in Deutschland erspart diesen Schritt.

Und ob Unterauftragnehmer benannt sind. Ein Dienst, der seinerseits fünf andere einbindet, verlängert die Kette — Sie sollten wissen, wer am Ende Zugriff hat.

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