Österreich / DACH

Webdesign und Webentwicklung für Österreich

Websites, Webentwicklung und KI-Lösungen für österreichische Unternehmen – remote aus Deutschland, mit Servern in der EU und Rechnungsstellung im Reverse-Charge-Verfahren.

Zusammenarbeit remote aus Bietigheim-Bissingen; Anreise für Auftakt- oder Abnahmetermine nach Absprache.

Wir arbeiten für österreichische Auftraggeber remote von unserem Sitz in Bietigheim-Bissingen aus – und sagen das lieber deutlich, als eine Wiener Adresse zu behaupten, die wir nicht haben. Praktisch ändert die Grenze wenig: gemeinsame Sprache, gemeinsame Währung, gemeinsamer Rechtsrahmen durch die EU. Was sich unterscheidet, sind Details, die im Projekt schnell konkret werden – die österreichische Impressumspflicht ist umfangreicher als die deutsche, das Datenschutzgesetz ergänzt die DSGVO um eigene Bestimmungen, und die Rechnungsstellung zwischen Unternehmen läuft ohne Umsatzsteuer über das Reverse-Charge-Verfahren. Wer das nicht kennt, baut eine Website, die formal angreifbar ist. Wir kennen es, weil wir es geprüft haben, und schreiben unten auf, was gilt.

Warum twentyonepixels

Server in der EU, nicht in den USA

Alle Projekte laufen auf Servern in Deutschland. Für österreichische Auftraggeber bleibt die Verarbeitung damit im EU-Raum – kein Drittlandtransfer, keine Diskussion über Standardvertragsklauseln, keine US-Cloud im Hintergrund.

Reverse Charge sauber abgewickelt

Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuer mit Nachweis der UID-Nummer und korrektem Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld. Das klingt nach Formalie und ist einer der häufigsten Prüfpunkte bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen.

Ein Ansprechpartner statt einer Hotline

Sie sprechen mit der Person, die auch baut. Bei einer Zusammenarbeit über die Grenze ist das wichtiger als bei einer vor Ort: Rückfragen dürfen nicht an einer Weiterleitungskette hängen bleiben.

Ehrlich zur Entfernung

Wir haben keinen Standort in Österreich und behaupten keinen. Termine vor Ort sind für Auftakt und Abnahme möglich, die laufende Abstimmung läuft digital – so, wie sie bei unseren deutschen Kunden ohnehin überwiegend läuft.

Was für österreichische Auftraggeber anders ist

Eine Orientierung, keine Rechtsberatung – die verbindliche Prüfung im Einzelfall gehört zu einer Anwältin oder einem Anwalt. Wir nennen die Punkte, die im Projekt regelmäßig auftauchen.

Impressum: zwei Gesetze statt eines

In Deutschland regelt das Digitale-Dienste-Gesetz die Anbieterkennzeichnung. In Österreich kommen zwei Quellen zusammen: § 5 E-Commerce-Gesetz und § 25 Mediengesetz. Letzteres verlangt für Websites mit redaktionellem Inhalt zusätzlich Angaben zur Blattlinie und zu den Eigentumsverhältnissen. Ein aus Deutschland übernommenes Impressum ist damit regelmäßig unvollständig.

Datenschutz: DSGVO plus DSG

Die DSGVO gilt unverändert, ergänzt durch das österreichische Datenschutzgesetz – etwa bei der Bildverarbeitung und beim Verhältnis zur Meinungs- und Pressefreiheit. Für die technische Umsetzung einer Website ändert sich wenig; für die Datenschutzerklärung ändern sich die Verweise.

Rechnungen ohne Umsatzsteuer

Zwischen Unternehmen aus Deutschland und Österreich greift das Reverse-Charge-Verfahren: Wir stellen ohne Umsatzsteuer aus, Sie führen sie in Österreich ab. Dafür brauchen wir Ihre UID-Nummer. Für Sie ist das ein Durchlaufposten, kein Kostenfaktor – aber es muss auf der Rechnung korrekt vermerkt sein.

Barrierefreiheit

Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz setzt dieselbe EU-Richtlinie um wie das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Betroffen sind seit Juni 2025 viele Angebote an Verbraucher – Onlineshops, Buchungssysteme, Bankdienstleistungen. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Wir bauen ohnehin nach WCAG 2.2 AA.

Woran Sie unsere Arbeit beurteilen können

In Österreich haben wir bislang kein öffentliches Projekt – wir schreiben das hin, statt eine Ortsbeziehung zu behaupten. Unsere Arbeitsweise können Sie stattdessen an zwei laufenden Projekten beurteilen: einer individuellen Warenwirtschaftslösung, die täglich im Betrieb läuft, und einer Handwerkerseite, deren Anfragen sich laut Kunde verdreifacht haben.

Standort & Kontakt

Zusammenarbeit remote aus Bietigheim-Bissingen; Anreise für Auftakt- oder Abnahmetermine nach Absprache.

Firmensitz

Helenenburgweg 3/5, 74321 Bietigheim-Bissingen

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Bürozeiten

Mo–Fr, 9–18 Uhr

Häufige Fragen – Webagentur Österreich

Nein. Unser Sitz ist Bietigheim-Bissingen in Baden-Württemberg. Wir betreuen österreichische Kunden vollständig remote und reisen für Auftakt- oder Abnahmetermine nach Absprache an. Eine österreichische Adresse zu behaupten, um lokaler zu wirken, kommt für uns nicht in Frage – und würde Ihnen auch nichts bringen.

Zwischen Unternehmen im Reverse-Charge-Verfahren: Wir stellen ohne deutsche Umsatzsteuer aus, Sie führen die österreichische Umsatzsteuer selbst ab. Dafür brauchen wir Ihre UID-Nummer, die wir vor der ersten Rechnung prüfen. Für Sie ist das ein Durchlaufposten. Bei Privatpersonen gilt das nicht – dort fällt Umsatzsteuer an.

In der Regel nicht. Österreich verlangt die Angaben nach § 5 E-Commerce-Gesetz und – bei redaktionellen Inhalten – zusätzlich nach § 25 Mediengesetz, unter anderem zur Blattlinie und zu den Eigentumsverhältnissen. Wir richten das entsprechend ein; die verbindliche Prüfung Ihres konkreten Falls gehört aber zu Ihrem Anwalt oder Ihrer Wirtschaftskammer.

Auf Servern in Deutschland, also innerhalb der EU. Für Sie heißt das: kein Drittlandtransfer, keine Standardvertragsklauseln, keine Diskussion über US-Zugriffsrechte. Schriften hosten wir selbst, Karten und Videos binden wir nur nach Einwilligung ein. Einen Auftragsverarbeitungsvertrag schließen wir standardmäßig.

Dasselbe wie für ein deutsches: etwa 2.000 bis 5.000 Euro für eine solide Firmenwebsite, darüber bei Shops, Portalen oder Anbindungen an vorhandene Systeme. Die Entfernung schlägt sich nicht im Preis nieder, weil die Arbeit ohnehin überwiegend digital stattfindet. Reisekosten fallen nur an, wenn Termine vor Ort gewünscht sind.

Wenn Sie Verbrauchern gegenüber Dienstleistungen elektronisch anbieten – Onlineshop, Buchung, Terminvergabe –, sehr wahrscheinlich ja. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und geringem Umsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Wir bauen ohnehin nach WCAG 2.2 AA, sodass die Frage bei uns selten praktisch wird.

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