Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung 1.0 · gültig ab 30.08.2026
Inhaltsverzeichnis
Teil A — Gemeinsame Bestimmungen
- A.1 Geltungsbereich und Begriffe
- A.2 Angebot und Vertragsschluss
- A.3 Leistungsumfang und Änderungswünsche
- A.4 Mitwirkung des Auftraggebers
- A.5 Vom Auftraggeber gestellte Inhalte
- A.6 Termine, Fertigstellung und Abnahme
- A.7 Vergütung, Zahlungsplan und Fälligkeit
- A.8 Nutzungsrechte
- A.9 Referenznennung
- A.10 Verfügbarkeit und Service Level
- A.11 Datensicherung
- A.12 Mängel
- A.13 Haftung
- A.14 Vertraulichkeit und Datenschutz
- A.15 Laufzeit und Kündigung laufender Leistungen
- A.16 Höhere Gewalt
- A.17 Änderungen dieser Bedingungen
- A.18 Schlussbestimmungen
Teil B — Zusätzliche Bestimmungen für Verbraucher
Teil C — Zusätzliche Bestimmungen für Unternehmer
Teil A — Gemeinsame Bestimmungen
Dieser Teil gilt für alle Auftraggeber — Verbraucher wie Unternehmen.
A.1 Geltungsbereich und Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Alexander Seidler, twentyonepixels, Helenenburgweg 3/5, 74321 Bietigheim-Bissingen, Deutschland, Telefon: +49 163 1357321, E-Mail: kontakt@twentyonepixels.de (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern über die Konzeption, Gestaltung, Entwicklung, Anpassung, Pflege und den Betrieb von Websites, Webanwendungen, Software und KI-gestützten Systemen sowie über damit zusammenhängende Beratungs- und Gestaltungsleistungen.
(2) Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist nach § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Teil A gilt für alle Auftraggeber. Teil B gilt zusätzlich und ausschließlich gegenüber Verbrauchern, Teil C zusätzlich und ausschließlich gegenüber Unternehmern. Widerspricht eine Bestimmung des Teils A einer Bestimmung des Teils B oder C, geht der besondere Teil vor.
(4) Es gilt die Fassung, die bei Vertragsschluss vereinbart und dem Auftraggeber mitgeteilt wurde. Jede Fassung trägt eine Nummer und ein Geltungsdatum und bleibt unter der bei ihr angegebenen Adresse dauerhaft abrufbar.
(5) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien gehen diesen Bedingungen in jedem Fall vor (§ 305b BGB).
A.2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website des Auftragnehmers ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage. Über die Website können keine Verträge geschlossen werden; ein Vertrag kommt ausschließlich durch individuelle Kommunikation zustande.
(2) Der Auftragnehmer erstellt auf Anfrage ein Angebot in Textform. Es ist, soweit darin nichts anderes bestimmt ist, 30 Tage ab Zugang bindend.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot innerhalb der Bindungsfrist in Textform annimmt oder der Auftragnehmer einen erteilten Auftrag in Textform bestätigt.
(4) Nimmt der Auftraggeber das Angebot mit Änderungen an, gilt dies als neues Angebot, das der Bestätigung durch den Auftragnehmer bedarf.
(5) Die Erstberatung ist unentgeltlich und begründet keinen Vertrag über die Erbringung entgeltlicher Leistungen.
A.3 Leistungsumfang und Änderungswünsche
(1) Maßgeblich für den geschuldeten Leistungsumfang ist das Angebot einschließlich der dort in Bezug genommenen Unterlagen. Ergänzungen und Zusagen bedürfen der Textform.
(2) Änderungswünsche nach Vertragsschluss werden gesondert vergütet und können vereinbarte Termine verschieben. Der Auftragnehmer teilt den zu erwartenden Mehraufwand und die Terminfolgen vor der Ausführung in Textform mit; der Auftraggeber bestätigt sie, bevor die Änderung ausgeführt wird.
(3) Der Auftragnehmer darf zur Erfüllung seiner Leistungen Dritte einsetzen. Seine Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt davon unberührt.
(4) Leistungen, die im Angebot nicht genannt sind, sind nicht geschuldet. Dazu gehören insbesondere die Beschaffung von Bild- und Textmaterial, die Pflege von Inhalten nach der Abnahme sowie die Registrierung und Verwaltung von Domains, soweit sie nicht ausdrücklich vereinbart sind.
A.4 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig, vollständig und ohne gesonderte Vergütung bereit, was der Auftragnehmer zur Leistungserbringung benötigt:
- Inhalte wie Texte, Bilder, Logos, Videos und Produktdaten in einem gängigen Format
- Zugangsdaten zu Systemen, Domains, Hosting- und Drittanbieterkonten
- die technischen Schnittstellen und Ansprechpartner der beteiligten Dienstleister
- einen benannten, entscheidungsbefugten Ansprechpartner
(2) Freigaben und Rückmeldungen erfolgen innerhalb der im Projektplan vereinbarten Fristen, mangels Vereinbarung innerhalb von zehn Werktagen ab Zugang der Aufforderung.
(3) Verzögert sich die Leistung, weil eine Mitwirkung ausbleibt oder verspätet erfolgt, verschieben sich vereinbarte Termine um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Frist für die Wiederaufnahme der Arbeiten. Nachweislich entstandenen Mehraufwand kann der Auftragnehmer nach dem vereinbarten Stundensatz abrechnen; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Mehraufwand nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
(4) Ruht das Projekt länger als drei Monate aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen.
A.5 Vom Auftraggeber gestellte Inhalte
(1) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an allen von ihm bereitgestellten Inhalten die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte besitzt und dass ihre Verwendung keine Rechte Dritter verletzt.
(2) Der Auftragnehmer prüft überlassene Inhalte nicht auf Rechtsverstöße. Eine rechtliche Prüfung — etwa marken-, urheber-, wettbewerbs- oder datenschutzrechtlich — ist nicht geschuldet. Sie wäre eine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und dem Auftragnehmer ohne entsprechende Erlaubnis nicht gestattet. Der Auftragnehmer weist auf offensichtliche Bedenken hin, wenn ihm solche auffallen; eine Pflicht zur Suche danach besteht nicht.
(3) Wird der Auftragnehmer von einem Dritten wegen eines vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalts in Anspruch genommen, stellt ihn der Auftraggeber von diesen Ansprüchen und den erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich und trifft ohne dessen Zustimmung keine Anerkenntnisse.
A.6 Termine, Fertigstellung und Abnahme
(1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich in Textform vereinbart wurden. Im Übrigen sind Zeitangaben unverbindliche Planwerte.
(2) Handelt es sich um eine Werkleistung, zeigt der Auftragnehmer die Fertigstellung in Textform an. Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb von zehn Werktagen und erklärt die Abnahme oder benennt die Mängel in Textform so, dass sie nachvollzogen werden können.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht dazu, die Abnahme zu verweigern (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB); sie sind gesondert zu beseitigen.
(4) Für abgrenzbare Leistungsteile können Teilabnahmen vereinbart werden. Die Teilabnahme setzt die Fristen für den betroffenen Teil in Gang.
(5) Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht ab, obwohl er dazu verpflichtet ist, gilt § 640 Abs. 2 BGB.
A.7 Vergütung, Zahlungsplan und Fälligkeit
(1) Es gilt die im Angebot genannte Vergütung.
(2) Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung für Projektleistungen in drei Abschlägen fällig (§ 632a BGB):
- ein Drittel bei Vertragsschluss,
- ein Drittel mit der Freigabe des Entwurfs,
- ein Drittel nach der Abnahme.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Laufende Leistungen wie Hosting, Wartung und Betreuung werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, monatlich im Voraus abgerechnet.
(5) Leistungen nach Aufwand werden nach dem vereinbarten Stundensatz und einem nachvollziehbaren Nachweis abgerechnet. Reise- und Fremdkosten werden nach vorheriger Abstimmung erstattet.
(6) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften; Teil C enthält ergänzende Regelungen für Unternehmer.
A.8 Nutzungsrechte
(1) Die Urheber- und sonstigen Schutzrechte an den Leistungen des Auftragnehmers stehen dem Auftragnehmer zu. Das Urheberrecht selbst ist nach § 29 Abs. 1 UrhG nicht übertragbar; eingeräumt werden Nutzungsrechte nach den §§ 31 ff. UrhG.
(2) Der Auftraggeber erhält an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für den vertraglich vorausgesetzten Zweck. Die Einräumung steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung (§ 158 Abs. 1 BGB).
(3) Bis zur vollständigen Zahlung ist dem Auftraggeber die Nutzung widerruflich gestattet, damit er die Leistung bestimmungsgemäß einsetzen kann.
(4) Nicht Gegenstand der Rechteeinräumung sind allgemeine, wiederverwendbare Bausteine: Programmbibliotheken, Rahmenwerke, Vorlagen, Konfigurationen, Entwurfsmuster, Werkzeuge, Verfahren und das zugrunde liegende Know-how. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, sie unverändert oder verändert für andere Auftraggeber zu verwenden. Individuell für den Auftraggeber geschaffene Inhalte, Gestaltungen und Kennzeichen sind davon nicht erfasst.
(5) Der Auftraggeber darf die Arbeitsergebnisse bearbeiten und durch Dritte bearbeiten lassen, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist. Eine Weiterveräußerung oder Unterlizenzierung an Dritte zur eigenständigen Verwertung bedarf der Zustimmung in Textform.
(6) Enthält die Leistung Software Dritter oder quelloffene Komponenten, gelten für diese die Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber. Der Auftragnehmer weist auf Bedingungen hin, die die Nutzung durch den Auftraggeber wesentlich beschränken.
(7) Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, sich als Urheber zu nennen (§ 13 UrhG).
A.9 Referenznennung
(1) Der Auftragnehmer darf das Projekt unter Nennung des Auftraggebers, seines Kennzeichens und einer Abbildung der erbrachten Leistung als Referenz nennen — auf seiner Website, in Angeboten und in beruflichen Netzwerken.
(2) Der Auftraggeber kann dieser Nennung jederzeit in Textform widersprechen. Der Auftragnehmer entfernt die Nennung dann innerhalb von 14 Tagen von den von ihm betriebenen Seiten. Der Widerspruch wirkt für die Zukunft.
(3) Vertrauliche Angaben, insbesondere Preise, interne Kennzahlen und nicht veröffentlichte Vorhaben, werden nur mit gesonderter Zustimmung genannt.
A.10 Verfügbarkeit und Service Level
(1) Ohne ein gesondert abgeschlossenes Service-Level-Agreement wird keine bestimmte Verfügbarkeit geschuldet. Der Auftragnehmer erbringt Betriebs- und Wartungsleistungen mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.
(2) Eine zugesicherte Verfügbarkeit — etwa 99,9 % im Jahresmittel — kommt nur durch ein gesondert abgeschlossenes und gesondert vergütetes Service-Level-Agreement zustande. Angaben zur Verfügbarkeit in Leistungsbeschreibungen und Werbematerialien beschreiben die Leistungsfähigkeit der eingesetzten Infrastruktur; sie werden erst durch ein solches Service-Level-Agreement zum Vertragsinhalt.
(3) Als Ausfallzeit gelten nicht: angekündigte Wartungsfenster, Störungen bei Vorleistern wie Rechenzentren, Netzbetreibern oder Registraren, Ereignisse höherer Gewalt sowie Störungen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers, insbesondere durch von ihm oder Dritten vorgenommene Änderungen.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Wartungsarbeiten durchzuführen. Planbare Arbeiten kündigt er mit angemessener Frist an und legt sie nach Möglichkeit in nutzungsschwache Zeiten.
A.11 Datensicherung
(1) Für die Sicherung seiner Daten ist der Auftraggeber verantwortlich, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich als Leistung des Auftragnehmers vereinbart ist.
(2) Ist eine Datensicherung vereinbart, ergeben sich Umfang, Häufigkeit und Aufbewahrungsdauer aus der Vereinbarung. Vor Eingriffen in ein bestehendes System erstellt der Auftragnehmer eine Sicherung des betroffenen Standes, soweit ihm dies technisch möglich ist.
A.12 Mängel
(1) Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte der §§ 633 ff. BGB, für Dienstleistungen die Vorschriften des Dienstvertragsrechts.
(2) Kein Mangel liegt vor, soweit eine Abweichung beruht auf: vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten oder Vorgaben, Änderungen durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte, unsachgemäßer Nutzung oder auf Veränderungen der Systemumgebung nach der Abnahme, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
(3) Bei Gestaltungsleistungen schuldet der Auftragnehmer eine handwerklich einwandfreie und der Aufgabenstellung entsprechende Umsetzung, nicht eine bestimmte ästhetische Wirkung. Abweichende Geschmacksurteile sind kein Mangel.
(4) Software lässt sich nach dem Stand der Technik nicht vollständig fehlerfrei herstellen. Ein Mangel liegt vor, wenn die vertragsgemäße Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigt ist.
(5) Darstellungsbedingte Abweichungen zwischen Browsern, Endgeräten und Betriebssystemen sind kein Mangel, soweit die vereinbarten Zielumgebungen bedient werden. Welche das sind, wird im Angebot festgehalten.
A.13 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer von ihm übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung besteht nicht.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer im Rahmen der Absätze 1 bis 3 nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Auftraggeber für ihre Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(5) Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
A.14 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien behandeln Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich bezeichnet sind oder ihrer Natur nach vertraulich sind, vertraulich und verwenden sie nur für Zwecke des Vertrags. Die Pflicht besteht nach Vertragsende fort, solange die Information nicht allgemein bekannt ist.
(2) Verarbeitet der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(3) Für die Verarbeitung, die der Auftragnehmer im eigenen Namen vornimmt — etwa bei der Anbahnung des Vertrags —, gilt seine Datenschutzerklärung.
A.15 Laufzeit und Kündigung laufender Leistungen
(1) Verträge über Hosting, Wartung, Betreuung und ähnliche laufend zu erbringende Leistungen werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Sie können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden.
(3) Ist eine feste Laufzeit vereinbart, beträgt sie höchstens zwei Jahre. Wird das Vertragsverhältnis nach Ablauf fortgesetzt, läuft es auf unbestimmte Zeit weiter und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Nach Vertragsende stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die zur Fortführung erforderlichen Daten und Zugänge in einem gängigen Format zur Verfügung. Ein darüber hinausgehender Aufwand für die Übergabe an einen Nachfolger wird nach Aufwand vergütet.
A.16 Höhere Gewalt
(1) Wird eine Partei durch ein Ereignis außerhalb ihres Einflussbereichs an der Erfüllung gehindert — etwa durch Naturereignisse, Krieg, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle der Strom- oder Netzinfrastruktur —, ruhen die betroffenen Pflichten für die Dauer des Ereignisses und eine angemessene Anlaufzeit.
(2) Die betroffene Partei unterrichtet die andere unverzüglich. Dauert das Ereignis länger als zwei Monate, kann jede Partei den betroffenen Teil des Vertrags in Textform kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.
A.17 Änderungen dieser Bedingungen
(1) Für einen bereits geschlossenen Vertrag gilt weiterhin die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung. Eine spätere Fassung ändert daran nichts.
(2) Bei laufenden Verträgen kann der Auftragnehmer eine Änderung dieser Bedingungen anbieten. Die Änderung wird nur wirksam, wenn der Auftraggeber ihr in Textform zustimmt. Stimmt er nicht zu, bleibt es bei der bisherigen Fassung; dem Auftragnehmer steht in diesem Fall das ordentliche Kündigungsrecht nach Ziffer A.15 zu.
(3) Eine Zustimmung wird nicht dadurch ersetzt, dass der Auftraggeber auf ein Änderungsangebot nicht reagiert.
A.18 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vereinbarungen gehen vor (§ 305b BGB).
(2) Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder wird sie es, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 1 und 2 BGB).
(3) Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag an Dritte bedarf der Zustimmung der anderen Partei; sie darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.
Teil B — Zusätzliche Bestimmungen für Verbraucher
Dieser Teil gilt zusätzlich zu Teil A und ausschließlich, wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind — also einen Vertrag zu Zwecken schließen, die überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Teil C gilt für Sie nicht.
B.1 Widerrufsbelehrung
Die folgende Belehrung entspricht dem amtlichen Muster der Anlage 1 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 2 EGBGB.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Alexander Seidler, twentyonepixels, Helenenburgweg 3/5, 74321 Bietigheim-Bissingen, Deutschland, Telefon: +49 163 1357321, E-Mail: kontakt@twentyonepixels.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
B.2 Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Die Verwendung ist nicht vorgeschrieben — eine formlose eindeutige Erklärung genügt.
- An Alexander Seidler, twentyonepixels, Helenenburgweg 3/5, 74321 Bietigheim-Bissingen, E-Mail: kontakt@twentyonepixels.de:
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*) / erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
- (*) Unzutreffendes streichen.
B.3 Wann das Widerrufsrecht vorzeitig erlischt
(1) Bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen erlischt Ihr Widerrufsrecht mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn Sie vor Beginn der Erbringung ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Ihr Widerrufsrecht mit der vollständigen Vertragserfüllung erlischt (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB).
(2) Bei Verträgen über die Bereitstellung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt Ihr Widerrufsrecht bereits mit dem Beginn der Vertragserfüllung, wenn die weiteren Voraussetzungen des § 356 Abs. 6 BGB erfüllt sind.
(3) Wir holen diese Erklärungen ausdrücklich im Angebot ein. Liegen sie nicht vor, bleibt Ihr Widerrufsrecht bestehen und wir beginnen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist mit der Arbeit.
(4) Zur Klarstellung: Ein Widerrufsausschluss wegen individueller Anfertigung besteht nicht. Die Ausnahme des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB betrifft ausschließlich die Lieferung von Waren und ist auf Werk- und Dienstleistungen nicht anwendbar.
B.4 Mängelrechte und Verjährung
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte ohne Einschränkung.
(2) Ansprüche wegen eines Mangels verjähren in zwei Jahren ab der Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB). Eine Verkürzung dieser Frist findet Ihnen gegenüber nicht statt.
B.5 Aktualisierungen bei digitalen Produkten
(1) Betrifft der Vertrag die Bereitstellung digitaler Produkte im Sinne des § 327 BGB, schulden wir Ihnen nach § 327f BGB die Aktualisierungen, die erforderlich sind, damit das digitale Produkt vertragsgemäß bleibt — einschließlich Sicherheitsaktualisierungen — und informieren Sie darüber.
(2) Bei einer einmaligen Bereitstellung besteht diese Pflicht für den Zeitraum, den Sie nach Art und Zweck des digitalen Produkts erwarten können, mindestens jedoch für zwölf Monate ab Bereitstellung. Im Angebot kann ein längerer Zeitraum vereinbart werden.
(3) Nicht geschuldet sind Aktualisierungen, die über die Erhaltung der Vertragsmäßigkeit hinausgehen, insbesondere Funktionserweiterungen. Sie können in einem Wartungsvertrag vereinbart werden.
B.6 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG). Diese Angabe steht hier zusammen mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie es § 36 Abs. 2 Nr. 2 VSBG verlangt.
B.7 Preise, anwendbares Recht und zuständige Gerichte
(1) Ihnen gegenüber genannte Preise sind Endpreise. Eine gegebenenfalls anfallende Umsatzsteuer ist darin enthalten. Zusätzlich anfallende Kosten werden vor Vertragsschluss gesondert ausgewiesen.
(2) Es gilt deutsches Recht. Diese Rechtswahl entzieht Ihnen nicht den Schutz, der Ihnen durch Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf (Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 — Rom I).
(3) Haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz, können Sie sich auf die zwingenden Bestimmungen des schweizerischen Rechts berufen.
(4) Eine Vereinbarung über das zuständige Gericht treffen wir mit Ihnen nicht. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften; Sie können uns insbesondere an dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Gericht in Anspruch nehmen.
Teil C — Zusätzliche Bestimmungen für Unternehmer
Dieser Teil gilt zusätzlich zu Teil A und ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Für Verbraucher gilt stattdessen Teil B.
C.1 Anwendungsbereich
(1) Dieser Teil gilt nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(2) Nach § 310 Abs. 1 BGB finden § 305 Abs. 2 und 3, § 308 Nr. 1, 2 bis 9 sowie § 309 BGB auf Verträge mit diesen Auftraggebern keine Anwendung. Die Grenze der Inhaltskontrolle bleibt § 307 BGB.
C.2 Entgegenstehende Einkaufsbedingungen
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis von ihnen vorbehaltlos leistet. Ihre Geltung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung in Textform.
C.3 Untersuchung und Rüge
(1) Der Auftraggeber untersucht die Leistung unverzüglich nach der Abnahme. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zehn Werktagen nach der Abnahme in Textform zu rügen, nicht offensichtliche Mängel innerhalb von zehn Werktagen nach ihrer Entdeckung.
(2) Unterbleibt eine Rüge, sind Ansprüche wegen dieses Mangels ausgeschlossen, soweit der Mangel bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbar gewesen wäre. Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel bleiben unberührt.
C.4 Verjährung von Mängelansprüchen
(1) Mängelansprüche verjähren in ein Jahr ab Abnahme.
(2) Davon ausgenommen sind Ansprüche wegen Vorsatz, wegen arglistig verschwiegener Mängel, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Für sie gelten die gesetzlichen Fristen.
C.5 Zahlungsverzug
(1) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, schuldet er Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Pauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit dieser Kosten der Rechtsverfolgung umfasst.
(2) Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(3) Bei laufenden Leistungen kann der Auftragnehmer die Leistung nach vorheriger Ankündigung und angemessener Nachfrist zurückbehalten, bis der Rückstand ausgeglichen ist.
C.6 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
C.7 Nutzungsrechte bei Zahlungsverzug
Ergänzend zu Ziffer A.8: Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung länger als 30 Tage in Verzug, kann der Auftragnehmer die Nutzung der noch nicht vollständig bezahlten Arbeitsergebnisse nach vorheriger Ankündigung und Setzung einer angemessenen Nachfrist untersagen und die von ihm verwalteten Zugänge sperren, bis der Rückstand ausgeglichen ist.
C.8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Auftragnehmers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis (§ 38 Abs. 1 ZPO).
(3) Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
Die hier genannten Rechtsnormen im Wortlaut
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)(öffnet in neuem Tab)AGB-Recht §§ 305–310, Werkvertrag §§ 631 ff., Widerruf §§ 355 ff.
- Urheberrechtsgesetz (UrhG)(öffnet in neuem Tab)§ 29 zur Unübertragbarkeit des Urheberrechts, §§ 31 ff. zu den Nutzungsrechten
- Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)(öffnet in neuem Tab)Verschuldensunabhängige Haftung, die keine AGB begrenzen kann
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)(öffnet in neuem Tab)Volltext im Amtsblatt der EU
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)(öffnet in neuem Tab)Artikel 246a regelt die Verbraucherinformation; Anlagen 1 und 2 tragen die amtlichen Muster
- Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)(öffnet in neuem Tab)§ 36 Abs. 2 Nr. 2 verlangt die Erklärung zusammen mit den AGB
- Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I)(öffnet in neuem Tab)Artikel 6 Abs. 2 erhält Verbrauchern den Schutz ihres Aufenthaltsrechts
- Zivilprozessordnung (ZPO)(öffnet in neuem Tab)§ 38 begrenzt die Gerichtsstandsvereinbarung im Wesentlichen auf Kaufleute
Fassungsgeschichte
Für einen Vertrag gilt die Fassung, die bei seinem Abschluss vereinbart wurde. Frühere Fassungen bleiben deshalb dauerhaft abrufbar.
- Fassung 1.0 — gültig ab 30.08.2026, aktuelle Fassung