Schweiz / DACH

Webdesign und Webentwicklung für die Schweiz

Websites, Webentwicklung und KI-Lösungen für Schweizer Unternehmen – remote aus Deutschland, nach revidiertem Datenschutzgesetz und mit Servern in der EU.

Zusammenarbeit remote aus Bietigheim-Bissingen; Anreise für Auftakt- oder Abnahmetermine nach Absprache.

Für Schweizer Auftraggeber arbeiten wir remote von Bietigheim-Bissingen aus. Der wesentliche Unterschied zu einem Projekt innerhalb der EU liegt nicht in der Entfernung, sondern im Recht: Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und hat mit dem revidierten Datenschutzgesetz ein eigenes Regelwerk, das der DSGVO ähnelt, aber nicht mit ihr identisch ist. Sobald Sie zusätzlich Kunden in der EU ansprechen, gelten beide nebeneinander. Dazu kommen praktische Punkte, die im Angebot geklärt gehören: Währung, Mehrwertsteuer beim Bezug einer Dienstleistung aus dem Ausland, und die Frage, ob Ihre Daten in Deutschland liegen dürfen. Sie dürfen – die EU gilt aus Schweizer Sicht als Land mit angemessenem Datenschutz. Unten steht, was das im Einzelnen bedeutet.

Warum twentyonepixels

Nach dem strengeren Maßstab gebaut

Wir setzen Datenschutz nach DSGVO-Niveau um. Das deckt das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz mit ab und erspart die Frage, was passiert, wenn Sie morgen Kunden in der EU ansprechen – dann gilt ohnehin beides.

Hosting in Deutschland, ohne Drittlandproblem

Die Schweiz erkennt das Datenschutzniveau des EWR als angemessen an. Ihre Daten liegen also in einem Rechtsraum, der aus Schweizer Sicht unproblematisch ist – ganz anders als bei den großen US-Anbietern.

Preise in Euro, Abwicklung geklärt

Wir stellen in Euro ohne deutsche Umsatzsteuer, Sie deklarieren die Bezugsteuer. Beides steht vor Vertragsschluss im Angebot, damit die Zahl, die Sie sehen, auch die Zahl ist, mit der Sie rechnen.

Ehrlich zur Entfernung

Wir haben keinen Standort in der Schweiz. Zürich liegt rund 200 Kilometer von unserem Sitz entfernt, Auftakt- und Abnahmetermine vor Ort sind machbar. Die laufende Abstimmung läuft digital – wie bei unseren deutschen Kunden auch.

Was für Schweizer Auftraggeber anders ist

Eine Orientierung, keine Rechtsberatung – die verbindliche Prüfung im Einzelfall gehört zu einer Anwältin oder einem Anwalt. Wir nennen die Punkte, die im Projekt regelmäßig auftauchen.

revDSG statt DSGVO – und oft beides

Seit September 2023 gilt das revidierte Datenschutzgesetz. Es ist der DSGVO nachempfunden, unterscheidet sich aber in Details: keine Meldepflicht für die meisten Verarbeitungen, andere Fristen, andere Sanktionslogik – Bussen treffen natürliche Personen statt Unternehmen. Sobald Sie Kunden in der EU ansprechen, gilt die DSGVO zusätzlich. In der Praxis bauen wir deshalb nach dem strengeren Maßstab; damit ist beides erfüllt.

Daten in Deutschland sind zulässig

Die Schweiz stuft den EWR als Staat mit angemessenem Datenschutzniveau ein, umgekehrt gilt für die Schweiz ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission. Hosting in Deutschland ist damit unproblematisch – anders als bei US-Anbietern, wo auch aus Schweizer Sicht zusätzliche Prüfungen nötig werden.

Mehrwertsteuer: Bezugsteuer statt Reverse Charge

Wir stellen als deutsches Unternehmen ohne deutsche Umsatzsteuer aus. Die schweizerische Mehrwertsteuer deklarieren Sie als Bezugsteuer selbst – das betrifft auch nicht steuerpflichtige Empfänger ab einem Jahresbetrag von 10.000 Franken. Der Ablauf ähnelt dem europäischen Reverse Charge, heißt aber anders und folgt eigenen Regeln.

Impressum und Barrierefreiheit

Die Impressumspflicht folgt in der Schweiz nicht einem eigenen Telemediengesetz, sondern dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – sie greift vor allem im elektronischen Geschäftsverkehr. Beim Thema Barrierefreiheit gibt es kein Gegenstück zum europäischen Barrierefreiheitsgesetz für private Anbieter; verpflichtet sind Bund und bundesnahe Betriebe. Wir bauen dennoch nach WCAG 2.2 AA, weil es Nutzern hilft und die Auffindbarkeit verbessert.

Woran Sie unsere Arbeit beurteilen können

In der Schweiz haben wir bislang kein öffentliches Projekt, und wir behaupten auch keines. Beurteilen können Sie unsere Arbeit an zwei laufenden Systemen: einer individuellen Warenwirtschafts- und Bestelllösung im täglichen Betrieb und einer Handwerkerseite, deren Anfragen sich nach Angabe des Kunden verdreifacht haben.

Standort & Kontakt

Zusammenarbeit remote aus Bietigheim-Bissingen; Anreise für Auftakt- oder Abnahmetermine nach Absprache.

Firmensitz

Helenenburgweg 3/5, 74321 Bietigheim-Bissingen

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Bürozeiten

Mo–Fr, 9–18 Uhr

Häufige Fragen – Webagentur Schweiz

Ja. Die Schweiz stuft den Europäischen Wirtschaftsraum als Gebiet mit angemessenem Datenschutzniveau ein, und die EU-Kommission hat umgekehrt für die Schweiz einen Angemessenheitsbeschluss erlassen. Der Datenaustausch ist in beide Richtungen ohne Zusatzvereinbarungen möglich. Bei US-Anbietern sieht das anders aus – deshalb setzen wir keine ein.

Das revidierte Datenschutzgesetz gilt immer. Die DSGVO kommt hinzu, sobald Sie sich gezielt an Personen in der EU richten – etwa mit einem Shop, der dorthin liefert, oder mit Inhalten in einer EU-Landessprache für einen EU-Markt. Wir bauen deshalb standardmäßig nach dem strengeren Maßstab, damit die Frage nicht bei jeder Erweiterung neu gestellt werden muss.

Wir stellen in Euro und ohne deutsche Umsatzsteuer aus, weil der Leistungsort in der Schweiz liegt. Sie deklarieren die schweizerische Mehrwertsteuer als Bezugsteuer selbst. Das gilt auch für nicht steuerpflichtige Empfänger, sobald im Jahr mehr als 10.000 Franken an Leistungen aus dem Ausland bezogen werden. Der Hinweis steht auf jeder Rechnung.

Nein, unser Sitz ist Bietigheim-Bissingen bei Stuttgart – rund 200 Kilometer von Zürich. Wir arbeiten remote und reisen für Auftakt oder Abnahme nach Absprache an. Eine Schweizer Adresse zu mieten, um lokaler zu wirken, halten wir für unredlich; Ihnen bringt sie nichts, und uns würde sie zu einer Behauptung zwingen, die wir nicht halten können.

Eine solide Firmenwebsite liegt bei etwa 2.000 bis 5.000 Euro, Shops und Portale darüber. Wir rechnen in Euro; der Wechselkurs liegt damit bei Ihnen, dafür gibt es keine versteckten Aufschläge für die Grenze. Ein Festpreis steht, sobald der Umfang geklärt ist.

Für private Anbieter besteht in der Schweiz keine dem europäischen Barrierefreiheitsgesetz vergleichbare Pflicht – verpflichtet sind Bund und bundesnahe Betriebe. Wir bauen trotzdem nach WCAG 2.2 AA: Es hilft älteren Nutzern und Menschen mit Einschränkungen, verbessert die Bedienbarkeit für alle und wirkt sich positiv auf die Auffindbarkeit aus.

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