Verarbeitungsverzeichnis
Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten listet auf, welche personenbezogenen Daten ein Unternehmen zu welchem Zweck verarbeitet, wie lange sie gespeichert werden und wer Zugriff hat. Es ist nach Artikel 30 DSGVO für die meisten Unternehmen Pflicht.
Was hineingehört
Je Verarbeitung: Zweck, Kategorien von Betroffenen und Daten, Empfänger, Löschfristen und die getroffenen Schutzmaßnahmen. Für eine Website sind das typischerweise Kontaktformular, Server-Protokolle, Newsletter und Reichweitenmessung.
Die Ausnahme für kleine Unternehmen greift seltener, als viele annehmen: Sie entfällt, sobald die Verarbeitung nicht nur gelegentlich erfolgt — und ein dauerhaft betriebenes Kontaktformular ist genau das.
Warum es sich auch praktisch lohnt
Weil man beim Ausfüllen merkt, welche Dienste eigentlich mitlaufen. In fast jedem Projekt, in dem wir das begleitet haben, kam mindestens ein eingebundener Dienst zutage, von dem niemand mehr wusste.
Das Verzeichnis ist außerdem die Grundlage für die Datenschutzerklärung. Wer beides getrennt pflegt, hat irgendwann zwei Fassungen der Wahrheit.
KI-Schulungspflicht nach Artikel 4: Was wirklich gilt
Um Artikel 4 hat sich ein Markt gebildet, der mit Bußgeldern wirbt, die es für diese Vorschrift nicht gibt. Der Digital Omnibus hat die Pflicht zusätzlich abgeschwächt. Warum eine Schulung trotzdem sinnvoll bleibt — nur aus einem anderen Grund.
KI-Beauftragter: keine Pflicht, aber ohne ihn wird es unübersichtlich
Anders als beim Datenschutzbeauftragten kennt die KI-Verordnung keine Benennungspflicht. Warum die Rolle trotzdem in fast jedem Unternehmen entsteht — und was sie tatsächlich zu tun hat.
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