OCR (Texterkennung)
OCR wandelt Text in Bildern und gescannten Dokumenten in maschinenlesbaren Text um. Aus einer eingescannten Rechnung wird damit etwas, das ein Programm auslesen und weiterverarbeiten kann.
Was sich damit automatisieren lässt
Der häufigste Fall im Mittelstand ist die Rechnungsverarbeitung: Beleg kommt als PDF, Betrag, Datum und Lieferant werden ausgelesen und ins Buchhaltungssystem übertragen. Was vorher Abtippen war, wird zur Prüfung.
Moderne Verfahren erkennen dabei nicht nur Zeichen, sondern die Bedeutung von Feldern — sie finden den Rechnungsbetrag auch, wenn er bei jedem Lieferanten woanders steht.
Woran die Erkennung in der Praxis scheitert
An Tabellen ohne Linien, an schrägen Scans, an Durchschlägen und an Handschrift. Bei sauberen, maschinell erzeugten Belegen liegen die Quoten sehr hoch; bei allem anderen fallen sie deutlich, ohne dass das System es meldet.
Die gefährlichere Sorte Fehler ist dabei nicht die unerkannte Zahl, sondern die falsch erkannte: aus 1.000 wird 1.OOO, aus 8 wird 3. Ein Betrag, der nicht erkannt wurde, fällt auf; einer, der falsch erkannt wurde, nicht.
Wie eine Prüfstufe aussehen sollte
Als Schwelle, nicht als Stichprobe. Jedes Erkennungsergebnis kommt mit einem Sicherheitswert; alles darunter geht an einen Menschen. Wo die Schwelle liegt, ermittelt man einmal an hundert echten Belegen — und danach nie wieder aus dem Bauch.
Dazu gehört eine Gegenprobe: Ein Prozent der automatisch verarbeiteten Fälle wird trotzdem geprüft. Ohne diese Stichprobe merkt niemand, wenn die Quote absinkt, weil ein Lieferant sein Rechnungslayout geändert hat.
Wo die Genauigkeit endet
Bei schlechten Scans, Handschrift und ungewöhnlichen Layouts. Eine Erkennungsrate von 98 Prozent klingt gut und bedeutet bei tausend Belegen zwanzig Fehler — die niemand findet, wenn niemand hinsieht.
Deshalb gehört zu jeder Automatisierung eine Schwelle: Was das System nicht sicher erkennt, landet in einer Prüfliste statt direkt in der Buchhaltung. Ohne diese Schwelle spart man Zeit und bezahlt sie mit Korrekturen.
Rechtsgrundlagen
- Abgabenordnung (AO)(öffnet in neuem Tab)§ 145 verlangt Nachvollziehbarkeit, § 147 regelt Aufbewahrungsfristen und Lesbarkeit
- BSI TR-03138 Ersetzendes Scannen (RESISCAN)(öffnet in neuem Tab)Version 1.5 gültig für Zertifizierungsverfahren ab dem 11.12.2024, Anlage P ist die Prüfspezifikation; Version 1.4.1 bleibt daneben nachweisfähig
Häufige Fragen zu OCR (Texterkennung)
Reicht der von einer OCR (Texterkennung) erkannte Text allein aus, um das Papieroriginal einer Rechnung zu ersetzen?
Woran lässt sich prüfen, ob der Einsatz von OCR (Texterkennung) im Scanprozess der Technischen Richtlinie BSI TR-03138 entspricht?
Was unterscheidet OCR (Texterkennung) von einer Barcode- oder QR-Code-Erkennung bei einer Rechnung?
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