Daten & Sicherheit

EU-KI-Verordnung (AI Act)

Die KI-Verordnung der EU regelt seit 2024 den Einsatz künstlicher Intelligenz nach Risikoklassen. Für die meisten Unternehmen ist nur eine Pflicht unmittelbar spürbar: Wer mit einer KI spricht, muss das erfahren.

Redaktionell geprüft von Alexander SeidlertwentyonepixelsStand:

Die vier Risikostufen

Verboten sind Anwendungen wie soziale Bewertung von Menschen. Hochrisiko-Systeme — etwa in der Personalauswahl oder Kreditvergabe — unterliegen strengen Auflagen. Systeme mit Transparenzpflicht müssen sich als KI zu erkennen geben. Alles Übrige ist frei.

Ein Chatbot auf einer Firmenwebsite fällt fast immer in die dritte Stufe: Er braucht eine Kennzeichnung, sonst nichts. Der oft befürchtete Zertifizierungsaufwand betrifft ihn nicht.

Welche Pflichten wann greifen

Gestaffelt: Verbotene Praktiken und die Schulungspflicht gelten seit Februar 2025, die Transparenzpflichten für Chatbots und generierte Inhalte seit August 2026, die Hochrisiko-Anforderungen folgen später. Wer heute plant, plant gegen bereits geltendes Recht.

Für die meisten Mittelständler sind zwei Punkte relevant: die Kennzeichnung von KI-Systemen im Kundenkontakt und der Nachweis, dass die Beschäftigten hinreichend geschult sind.

Wie eine Einstufung praktisch abläuft

Über eine Liste der eingesetzten Systeme und je System drei Fragen: Wofür wird es genutzt, trifft oder unterstützt es Entscheidungen über Menschen, und interagiert es sichtbar mit Kunden? Daraus ergibt sich die Einstufung in den allermeisten Fällen eindeutig.

Grenzfälle gehören zu einem Anwalt. Die Einstufung als Hochrisiko hat erhebliche Folgen, und eine falsche Selbsteinschätzung ist teurer als eine Beratung.

Was seit August 2026 gilt

Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 sind anwendbar: Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einer Maschine kommunizieren, und maschinell erzeugte Inhalte sind entsprechend zu kennzeichnen.

Für redaktionelle Texte gibt es eine Ausnahme, wenn ein Mensch sie geprüft hat und eine benannte Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Genau deshalb steht unter unseren Fachbeiträgen ein Name und kein „Das Team". Was ein Verstoß kostet, steht ebenfalls fest: laut Artikel 99 der KI-Verordnung bis zu 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei den verbotenen Praktiken, bei den übrigen Pflichten weniger.

Rechtsgrundlagen

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