DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung regelt seit 2018 EU-weit, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. Sie gilt für jedes Unternehmen, das Daten von Menschen in der EU verarbeitet — unabhängig von seiner Größe.
Was für eine Website konkret gilt
Verschlüsselte Übertragung, eine verständliche Datenschutzerklärung, eine Rechtsgrundlage für jede Verarbeitung und eine Einwilligung für alles, was über das technisch Notwendige hinausgeht — Analyse und Werbung also, nicht der Warenkorb.
Dazu die Auskunfts- und Löschpflichten: Wer nach seinen Daten fragt, bekommt binnen eines Monats Antwort. Das setzt voraus, dass Sie wissen, wo diese Daten liegen — meist der schwierigere Teil. Und eine Datenschutzverletzung ist laut Artikel 33 DSGVO binnen 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde zu melden; die Frist läuft ab Kenntnis, nicht ab Aufklärung.
Was eine Website konkret erfüllen muss
Vier Dinge: eine verständliche Datenschutzerklärung, eine Rechtsgrundlage für jede Verarbeitung, eine Einwilligung für alles, was nicht technisch notwendig ist, und Verträge mit den beteiligten Dienstleistern. Das ist überschaubar und wird selten vollständig gemacht.
Der häufigste Einzelverstoß ist das Nachladen von Schriften oder Karten von fremden Servern vor der Einwilligung. Beides ist mit einer lokalen Einbindung erledigt und dann dauerhaft aus der Diskussion.
Warum „DSGVO-konform" als Produktversprechen wenig sagt
Weil Konformität keine Eigenschaft eines Produkts ist, sondern eine des Einsatzes. Dasselbe Werkzeug kann konform betrieben werden oder nicht, je nach Konfiguration, Vertrag und Zweck.
Beim Einkauf hilft deshalb eine andere Frage: Wo werden die Daten verarbeitet, gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag, und werden Daten an Dritte übermittelt? Drei Antworten sind mehr wert als jedes Siegel.
Die verbreitetsten Irrtümer
Dass kleine Firmen ausgenommen wären — sind sie nicht; die Ausnahmen betreffen nur die Pflicht zum Verzeichnis und zum Datenschutzbeauftragten, und auch die greifen seltener als angenommen.
Und dass ein Cookie-Banner die Sache erledigt. Er deckt einen Teilbereich ab. Rechtsgrundlagen, Auftragsverarbeitungsverträge und Löschfristen bleiben davon unberührt.
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)(öffnet in neuem Tab)Volltext im Amtsblatt der EU
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)(öffnet in neuem Tab)Datenschutzbeauftragter ab 20 Personen § 38 Abs. 1
Häufige Fragen zu DSGVO
Ab welcher Größe verlangt die DSGVO einen Datenschutzbeauftragten?
Welchen Schadensersatz kann eine betroffene Person nach der DSGVO verlangen?
Fällt eine private Website unter die DSGVO?
Wann genügt der DSGVO ein berechtigtes Interesse statt einer Einwilligung?
Darf ein Unternehmen für eine Auskunft nach der DSGVO ein Entgelt verlangen?
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