DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung regelt seit 2018 EU-weit, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. Sie gilt für jedes Unternehmen, das Daten von Menschen in der EU verarbeitet — unabhängig von seiner Größe.
Was für eine Website konkret gilt
Verschlüsselte Übertragung, eine verständliche Datenschutzerklärung, eine Rechtsgrundlage für jede Verarbeitung und eine Einwilligung für alles, was über das technisch Notwendige hinausgeht — Analyse und Werbung also, nicht der Warenkorb.
Dazu die Auskunfts- und Löschpflichten: Wer nach seinen Daten fragt, bekommt binnen eines Monats Antwort. Das setzt voraus, dass Sie wissen, wo diese Daten liegen — meist der schwierigere Teil.
Die verbreitetsten Irrtümer
Dass kleine Firmen ausgenommen wären — sind sie nicht; die Ausnahmen betreffen nur die Pflicht zum Verzeichnis und zum Datenschutzbeauftragten, und auch die greifen seltener als angenommen.
Und dass ein Cookie-Banner die Sache erledigt. Er deckt einen Teilbereich ab. Rechtsgrundlagen, Auftragsverarbeitungsverträge und Löschfristen bleiben davon unberührt.
EU Data Act: Was ab September 2026 zu tun ist
Der Data Act gilt bereits seit September 2025 — und zwar auch für Verträge, die vorher geschlossen wurden. Was am 12. September 2026 hinzukommt, wen es wirklich trifft und was bis Januar 2027 geregelt sein muss.
In KI-Antworten vorkommen: was belegbar hilft
Immer mehr Menschen fragen ChatGPT oder Google-KI statt eine Ergebnisliste durchzusehen. Was Sie dafür tun können, ist zum Teil gesichert und zum Teil Spekulation. Dieser Beitrag trennt beides — beginnend mit dem technischen Punkt, an dem die meisten Websites scheitern.
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