Cookie-Banner
Der Cookie-Banner holt die Einwilligung für alles ein, was nicht technisch notwendig ist — vor allem Analyse und Werbung. Ohne Einwilligung dürfen diese Dienste nicht geladen werden, auch nicht „vorsorglich".
Was ihn rechtswidrig macht
Ein hervorgehobener Zustimmen-Knopf neben einem versteckten Ablehnen-Link. Ablehnen muss genauso einfach sein wie Zustimmen — gleiche Ebene, gleiche Gestaltung. Aufsichtsbehörden prüfen genau das seit Jahren.
Ebenfalls unzulässig: Dienste, die schon vor der Entscheidung geladen werden. Das ist der häufigste technische Fehler, weil das Einbinden im Seitenkopf bequemer ist als das nachträgliche Laden.
Wann Sie gar keines brauchen
Wenn Sie nur technisch notwendige Speicherungen einsetzen — Sitzung, Warenkorb, Spracheinstellung. Dafür ist keine Einwilligung erforderlich, und ein Banner ist dann nicht nur überflüssig, sondern kostet Besucher.
Das ist erreichbar: Wer auf eingebettete Videos, fremde Schriften und einwilligungspflichtige Analyse verzichtet, kommt ohne Banner aus. Für viele Firmenwebsites ist das die bessere Lösung.
Woran die meisten Banner rechtlich scheitern
An der Ablehnung. Sie muss genauso leicht sein wie die Zustimmung — ein „Alle akzeptieren" neben einem versteckten Link zu den Einstellungen ist unzulässig, und das ist wiederholt entschieden worden.
Zweiter Punkt: Vor der Einwilligung darf nichts geladen werden. Ein Banner, das erscheint, während im Hintergrund bereits Skripte laufen, erfüllt seinen Zweck nicht — es dokumentiert den Verstoß nur.
Die Alternative, die selten geprüft wird
Keinen Banner zu brauchen. Wer datensparsame Messwerkzeuge auf eigenen Servern einsetzt und auf externe Schriften, Karten und Videos verzichtet, kommt in vielen Fällen ohne Einwilligung aus.
Das kostet etwas Detailtiefe in der Auswertung — und bringt vollständige Zahlen statt der Bruchstücke, die nach einer Ablehnungsquote von über der Hälfte übrig bleiben.
Rechtsgrundlagen
- Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG)(öffnet in neuem Tab)§ 21 Auskunft über Bestandsdaten bei rechtswidrigen Inhalten, § 25 regelt die Einwilligung für Zugriffe auf Endgeräte
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)(öffnet in neuem Tab)Volltext im Amtsblatt der EU
Häufige Fragen zu Cookie-Banner
Wie oft muss die Einwilligung über einen Cookie-Banner erneut eingeholt werden?
Welche Vorschrift verlangt den Cookie-Banner – das TDDDG oder die DSGVO?
Lässt sich der Cookie-Banner durch eine zentrale Einwilligungsverwaltung ersetzen?
Muss ein Cookie-Banner auch einen Weg zum Widerruf bieten?
Zählt es als Einwilligung, wenn jemand den Cookie-Banner wegklickt oder weiterscrollt?
Cookie-Banner-Pflicht: wann er nötig ist und wann nicht
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