Daten & Sicherheit

Penetrationstest

Bei einem Penetrationstest greift ein Fachmann ein System kontrolliert an, um Schwachstellen zu finden, bevor jemand anderes es tut. Anders als ein automatischer Scan verbindet er Einzelbefunde zu einem echten Angriffsweg.

Redaktionell geprüft von Alexander SeidlertwentyonepixelsStand:

Der Unterschied zum Schwachstellen-Scan

Ein Scanner listet bekannte Lücken auf — nützlich, aber oberflächlich, und mit vielen Fehlalarmen. Ein Test prüft, ob sich eine Lücke tatsächlich ausnutzen lässt und wie weit ein Angreifer damit kommt.

Der Unterschied schlägt sich im Preis nieder: Ein Scan kostet dreistellig, ein Test vierstellig aufwärts. Für eine gewöhnliche Firmenwebsite ist der Scan plus saubere Aktualisierungen meist die richtige Wahl.

Was Sie vorher festlegen müssen

Den Umfang und die Tiefe. Ein Test gegen die Website ist etwas anderes als einer gegen das Firmennetz, und ein Test mit Zugangsdaten findet anderes als einer ohne. Ohne diese Festlegung bekommen Sie einen Bericht, der eine andere Frage beantwortet als die gestellte.

Dazu gehört eine schriftliche Beauftragung mit Zeitfenster. Ohne sie bewegt sich der Prüfer im strafbaren Bereich — das ist kein Formalismus, sondern Voraussetzung.

Was mit dem Bericht passieren muss

Er wird abgearbeitet und nachgeprüft. Ein Bericht ohne Nachtest ist eine Momentaufnahme mit Ablaufdatum — und die Erfahrung ist, dass ein Teil der Behebungen beim ersten Anlauf unvollständig bleibt.

Deshalb gehört der Nachtest in die Beauftragung, nicht in die Verhandlung danach. Er kostet einen Bruchteil und entscheidet darüber, ob der ganze Aufwand etwas wert war.

Wann er sich lohnt

Bei Anwendungen, die Zahlungen abwickeln, Gesundheits- oder Personaldaten verarbeiten oder als Portal für viele Nutzer dienen. Dort ist der mögliche Schaden groß genug.

Und immer VOR dem Produktivstart, nicht danach. Ein Befund vor dem Start kostet einen Entwicklungstag; derselbe Befund danach kostet zusätzlich eine außerplanmäßige Veröffentlichung und im Zweifel eine Meldung an die Aufsichtsbehörde.

Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen zu Penetrationstest

Der Betreiber der Anwendung und der Anbieter der Infrastruktur. Eine Einwilligung deckt nur, was dem Einwilligenden gehört; bei gemieteten Servern trifft der Testverkehr fremde Systeme mit. Der PCI Security Standards Council verlangt in seinem Leitfaden zum Penetrationstest die vorherige Freigabe des Hosters, sobald dessen Vertrag sie vorsieht, und nimmt die vom Anbieter gestellte Infrastruktur samt Verwaltungsoberflächen ausdrücklich aus dem Umfang heraus. Ohne diese zweite Freigabe bleibt der Zugriff dort unbefugt im Sinne von § 202a StGB.

PCI DSS ja, NIS2 nein. Wer Kartendaten verarbeitet, muss laut PCI Security Standards Council mindestens jährlich und nach jeder bedeutenden Änderung testen lassen; ein Schwachstellenscan ist dort vierteljährlich fällig (Penetration Testing Guidance v1.1, September 2017). Das deutsche NIS2-Recht zählt in § 30 Absatz 2 BSIG zehn Maßnahmen auf – der Penetrationstest ist keine davon, verlangt sind nur Verfahren zur Bewertung der Wirksamkeit. Anordnen kann das Bundesamt eine Prüfung trotzdem, § 61 BSIG.

Dass im vereinbarten Umfang, mit der vereinbarten Tiefe und im vereinbarten Zeitfenster nichts gefunden wurde – mehr nicht. Der Leitfaden des PCI Security Standards Council führt sogar ausdrücklich auf, dass eine ausbleibende Kompromittierung der Zielsysteme ein zulässiges Erfolgskriterium sein kann; der Test endet also an einem vorher gesetzten Punkt. Die Infrastruktur des Hosters, nicht beauftragte Schnittstellen und alles außerhalb des Umfangs bleiben ungeprüft. Die Pflicht zu angemessenen Schutzmaßnahmen trägt weiterhin der Betreiber, Artikel 32 DSGVO.

Abschalten nicht – die Quelladressen des Prüfers freistellen. Bleibt die Filterung scharf, messen Sie die Wirkung der Firewall und nicht die Widerstandsfähigkeit der Anwendung dahinter; genau deshalb rät der PCI Security Standards Council, aktive Schutzsysteme für die Testdauer entsprechend zu konfigurieren. NIST hält in Special Publication 800-115 fest, dass die Prüfadressen in den Prüfplan gehören, damit Administratoren Testverkehr von einem echten Angriff unterscheiden. Beide Fragen sind berechtigt, nur nicht im selben Durchgang.

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