Phishing
Phishing bezeichnet Versuche, über gefälschte Nachrichten oder Websites an Zugangsdaten zu kommen. Die Nachricht sieht aus wie von einem bekannten Absender und drängt zu einer schnellen Handlung.
Warum es funktioniert
Nicht wegen technischer Raffinesse, sondern wegen Zeitdruck. „Ihr Konto wird gesperrt", „die Rechnung ist überfällig" — die Nachricht erzeugt Eile, und unter Eile prüft niemand die Absenderadresse.
Die Qualität hat zugenommen: Rechtschreibfehler als Erkennungsmerkmal sind überholt, seit sich Texte maschinell fehlerfrei erzeugen lassen. Was bleibt, ist die Prüfung von Absender und Ziel-Adresse.
Woran sich aktuelle Versuche erkennen lassen
Nicht mehr an Rechtschreibfehlern — die sind seit Sprachmodellen verschwunden. Übrig bleiben drei Merkmale: unerwarteter Anlass, Zeitdruck, und ein Link, dessen Ziel nicht zur Absenderadresse passt. Das dritte ist das verlässlichste.
Die gefährlichste Variante ist die gezielte: eine Nachricht, die den Namen des Geschäftsführers, einen laufenden Vorgang und die richtige Rechnungsnummer nennt. Dagegen hilft kein Merkmal, sondern nur ein Rückruf über eine bekannte Nummer.
Was organisatorisch besser hilft als Schulung
Eine feste Regel für Zahlungsfreigaben: Ab einem Betrag zweite Person, und bei Änderungen von Bankverbindungen immer Rückruf. Diese Regel wirkt auch dann, wenn jemand auf eine gute Fälschung hereinfällt.
Zweitens ein zweiter Faktor für alle Zugänge. Er macht ein erbeutetes Passwort weitgehend wertlos — und Passwörter werden erbeutet, unabhängig davon, wie gut geschult wird.
Was Ihre Website damit zu tun hat
Zweierlei. Erstens kann Ihre Domain für gefälschte Absender missbraucht werden — dagegen helfen die E-Mail-Einträge SPF, DKIM und DMARC, die auf Domain-Ebene festlegen, wer in Ihrem Namen versenden darf.
Zweitens sind Zugänge zu Ihrem Redaktionssystem ein lohnendes Ziel. Zwei-Faktor-Anmeldung für alle Redakteure ist hier die wirksamste einzelne Maßnahme.
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)(öffnet in neuem Tab)Volltext im Amtsblatt der EU
- BSI-Gesetz (BSIG, Fassung des NIS-2-Umsetzungsgesetzes)(öffnet in neuem Tab)§ 30 Abs. 2 Maßnahmenkatalog, Satz 2 Nr. 10 Multi-Faktor-Authentifizierung, § 61 angeordnete Prüfung
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)(öffnet in neuem Tab)Anfechtung §§ 119–122, Bindung an den Antrag § 145, AGB-Recht §§ 305–310, Annahmeverzug § 615 (Ausfallgebühr), Werkvertrag §§ 631 ff., Widerruf §§ 355 ff., Zahlungsdienste §§ 675e Abs. 4, 675u, 675v
Häufige Fragen zu Phishing
Was macht einen Phishing-Vorfall für ein Unternehmen meldepflichtig?
Wann gehört eine Phishing-Meldung zum BSI und nicht nur zur Datenschutzbehörde?
Was zeigt der E-Mail-Kopf einer Phishing-Nachricht, was die Absenderzeile verschweigt?
Was passiert mit einem Passwort, das auf einer gefälschten Phishing-Seite eingegeben wurde?
Wer haftet für eine Überweisung, die nach einem Phishing-Anruf freigegeben wurde?
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