Technik & Betrieb

Domain

Eine Domain ist die Adresse einer Website im Internet, etwa twentyonepixels.de. Sie wird gemietet, nicht gekauft, und verweist über das Namenssystem auf den Server, der die Inhalte ausliefert.

Redaktionell geprüft von Alexander SeidlertwentyonepixelsStand:

Wem die Domain gehört – die wichtigste Frage

Eine Domain ist immer auf einen Inhaber registriert. Steht dort Ihre Agentur statt Ihres Unternehmens, gehört Ihnen Ihre Adresse nicht. Bei einem Wechsel des Dienstleisters wird daraus schnell ein Druckmittel – wir haben solche Fälle mehrfach übernommen, und sie sind unnötig teuer.

Prüfen Sie das bei bestehenden Websites: Der Inhaber lässt sich beim jeweiligen Registrar oder über eine öffentliche Abfrage einsehen. Bei neuen Projekten gehört die Registrierung auf Ihren Namen, unabhängig davon, wer sie technisch verwaltet.

Warum eine freie Domain noch kein Recht ist

Verfügbar heißt nicht erlaubt. Eine Domain zu registrieren ist ein Vertrag mit der Registrierungsstelle, keine Erlaubnis, den Namen zu benutzen. Kollidiert er mit einer älteren Marke oder einem Firmennamen, kann der Inhaber die Nutzung untersagen lassen — die Registrierung schützt davor nicht.

Praktisch heißt das: vor dem Briefpapier eine Recherche im Markenregister, und zwar für die Branche, in der Sie tätig sind. Das kostet eine halbe Stunde. Ein erzwungener Namenswechsel nach dem Start kostet die Drucksachen, die Beschilderung und jeden eingehenden Verweis, den die Seite bis dahin gesammelt hat.

Worauf bei der Auswahl zu achten ist

Kurz, aussprechbar, ohne Bindestrichketten und Zahlen. Der wichtigste praktische Test: Können Sie die Adresse am Telefon nennen, ohne buchstabieren zu müssen? Für den deutschen Markt ist die Endung .de nach wie vor die erwartete – kreative Endungen wirken bei Unternehmen selten seriöser.

Wenn Sie mehrere Schreibweisen sichern, leiten Sie die Nebenformen auf die Hauptadresse um. Zwei erreichbare Adressen mit identischem Inhalt sind für Suchmaschinen ein vermeidbares Problem.

Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen zu Domain

Nein. Ein Dispute-Eintrag bei der DENIC verhindert allein die Übertragung der Domain auf einen Dritten; der eingetragene Inhaber darf sie unverändert weiter betreiben. Der Eintrag wirkt als Vormerkung – wird die Domain gelöscht, wird der Dispute-Inhaber automatisch neuer Inhaber. Die DENIC richtet ihn nur auf Nachweis eines Namens- oder Kennzeichenrechts ein, verlangt eine höchstens einen Monat alte Inhaberauskunft und befristet ihn auf ein Jahr.

Das Passwort gilt 30 Tage und lässt sich nur ein einziges Mal benutzen. § 1 Absatz 4 der DENIC-Domainbedingungen rechnet die Frist ab Hinterlegung bei oder Ausstellung durch die DENIC; zusätzlich verfällt das Passwort, sobald das bisherige DENIC-Mitglied die Verwaltung aufgibt. Daraus ergibt sich eine Reihenfolge: erst den neuen Anbieter beauftragungsbereit machen, dann das Passwort anfordern. Wer zu früh anfordert, braucht beim alten Anbieter ein zweites und beginnt den Wechsel von vorn.

Die DENIC selbst, über das Transit-Verfahren. Der Domainvertrag mit der DENIC besteht unabhängig vom Vertrag mit dem Anbieter; endet dessen Verwaltung, wird die Domain nicht gelöscht, sondern vorübergehend direkt von der DENIC verwaltet und bleibt auf denselben Inhaber registriert. Für die Wahl zwischen Anbieterwechsel, Löschung und bezahlter Direktverwaltung nennt die DENIC einen Monat. Ob Website und Postfächer in dieser Zeit erreichbar bleiben, richtet sich nach dem alten Anbietervertrag.

Nicht bei der Registrierung, aber auf Aufforderung. § 3 Absatz 4 der DENIC-Domainbedingungen verpflichtet einen Domaininhaber ohne Sitz in Deutschland, binnen zwei Wochen einen in Deutschland ansässigen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen, sobald die DENIC ihn dazu auffordert. Unterbleibt das auch nach Mahnung und Fristsetzung, darf die DENIC den Domainvertrag kündigen. Für Unternehmen aus Österreich oder der Schweiz heißt das: Die Domain ist ohne deutsche Anschrift registrierbar, eine deutsche Zustellungsadresse muss aber kurzfristig benennbar sein.

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