Domain
Eine Domain ist die Adresse einer Website im Internet, etwa twentyonepixels.de. Sie wird gemietet, nicht gekauft, und verweist über das Namenssystem auf den Server, der die Inhalte ausliefert.
Wem die Domain gehört – die wichtigste Frage
Eine Domain ist immer auf einen Inhaber registriert. Steht dort Ihre Agentur statt Ihres Unternehmens, gehört Ihnen Ihre Adresse nicht. Bei einem Wechsel des Dienstleisters wird daraus schnell ein Druckmittel – wir haben solche Fälle mehrfach übernommen, und sie sind unnötig teuer.
Prüfen Sie das bei bestehenden Websites: Der Inhaber lässt sich beim jeweiligen Registrar oder über eine öffentliche Abfrage einsehen. Bei neuen Projekten gehört die Registrierung auf Ihren Namen, unabhängig davon, wer sie technisch verwaltet.
Warum eine freie Domain noch kein Recht ist
Verfügbar heißt nicht erlaubt. Eine Domain zu registrieren ist ein Vertrag mit der Registrierungsstelle, keine Erlaubnis, den Namen zu benutzen. Kollidiert er mit einer älteren Marke oder einem Firmennamen, kann der Inhaber die Nutzung untersagen lassen — die Registrierung schützt davor nicht.
Praktisch heißt das: vor dem Briefpapier eine Recherche im Markenregister, und zwar für die Branche, in der Sie tätig sind. Das kostet eine halbe Stunde. Ein erzwungener Namenswechsel nach dem Start kostet die Drucksachen, die Beschilderung und jeden eingehenden Verweis, den die Seite bis dahin gesammelt hat.
Worauf bei der Auswahl zu achten ist
Kurz, aussprechbar, ohne Bindestrichketten und Zahlen. Der wichtigste praktische Test: Können Sie die Adresse am Telefon nennen, ohne buchstabieren zu müssen? Für den deutschen Markt ist die Endung .de nach wie vor die erwartete – kreative Endungen wirken bei Unternehmen selten seriöser.
Wenn Sie mehrere Schreibweisen sichern, leiten Sie die Nebenformen auf die Hauptadresse um. Zwei erreichbare Adressen mit identischem Inhalt sind für Suchmaschinen ein vermeidbares Problem.
Rechtsgrundlagen
- DENIC-Domainbedingungen(öffnet in neuem Tab)Wechselpasswort 30 Tage § 1 Abs. 4, Zustellungsbevollmächtigter § 3 Abs. 4
- DENIC, Dispute-Verfahren(öffnet in neuem Tab)Sperrt die Übertragung, nicht die Nutzung; ein Jahr befristet
- DENIC, Transit-Verfahren(öffnet in neuem Tab)DENIC verwaltet die Domain vorläufig weiter, Wahlfrist ein Monat
Häufige Fragen zu Domain
Hindert ein Dispute-Eintrag den Inhaber daran, eine strittige Domain weiter zu nutzen?
Wie lange gilt das Passwort für den Anbieterwechsel einer .de-Domain?
Wer verwaltet eine .de-Domain weiter, wenn der bisherige Anbieter den Vertrag beendet?
Braucht eine .de-Domain einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland?
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