Daten & Sicherheit

Zwei-Faktor-Authentifizierung

Bei der Zwei-Faktor-Authentifizierung genügt das Passwort allein nicht: Zusätzlich wird ein zweiter Nachweis verlangt, meist ein zeitlich begrenzter Code aus einer App. Ein gestohlenes Passwort reicht damit nicht mehr aus.

Redaktionell geprüft von Alexander SeidlertwentyonepixelsStand:

Warum es die wirksamste Einzelmaßnahme ist

Weil der häufigste Weg in ein System nicht der technische Einbruch ist, sondern ein Passwort, das anderswo abgeflossen ist. Gegen genau das schützt der zweite Faktor — und zwar unabhängig davon, wie gut das Passwort war.

Der Aufwand ist gering: einmal einrichten, danach ein Blick aufs Handy beim Anmelden. Gemessen am Schaden eines übernommenen Verwaltungszugangs ist das nichts. Wie deutlich der Unterschied ausfällt, ist beziffert: Laut einer Microsoft-Auswertung aus dem Jahr 2019 hatten 99,9 % der übernommenen Konten keine zweite Stufe aktiviert.

Welches Verfahren wie sicher ist

Codes per SMS sind besser als nichts und die schwächste Variante — Rufnummern lassen sich übernehmen. Eine Authenticator-App ist der praktikable Standard, ein Hardware-Schlüssel die sicherste Stufe und für Zugänge mit hohem Schaden angemessen.

Für die meisten Betriebe ist die App der richtige Kompromiss: kostenlos, in Minuten eingerichtet und wirksam gegen den häufigsten Angriff.

Was beim Verlust des Geräts passiert

Ohne Vorbereitung: nichts mehr. Die Wiederherstellungscodes werden bei der Einrichtung genau einmal angezeigt, und wer sie nicht ausgedruckt hat, verliert den Zugang. Bei Firmenkonten ist das ein Ausfall, kein Ärgernis.

Deshalb gehört zur Einführung ein Ablauf für den Verlustfall — hinterlegte Codes an einem sicheren Ort und eine benannte Person, die zurücksetzen darf.

Worauf zu achten ist

Codes per SMS sind schwächer als eine App, weil sich Mobilfunknummern übernehmen lassen. Eine App auf dem Gerät oder ein Sicherheitsschlüssel sind die besseren Varianten.

Und: Wiederherstellungscodes ausdrucken und getrennt aufbewahren. Ein verlorenes Handy ohne diese Codes bedeutet, dass Sie aus Ihrem eigenen System ausgesperrt sind — ein Fall, den wir öfter sehen als Einbrüche.

Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen zu Zwei-Faktor-Authentifizierung

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Zwei-Faktor-Authentifizierung gibt es in Deutschland nicht, eine sektorbezogene schon. Das NIS-2-Umsetzungsgesetz ist im Dezember 2025 in Kraft getreten und verlangt in § 30 Absatz 2 Satz 2 Nummer 10 BSIG Lösungen zur Multi-Faktor-Authentifizierung – für wichtige Einrichtungen ab 50 Beschäftigten in den dort benannten Sektoren wie Energie, Verkehr oder Gesundheit. Ein kleiner Handwerks- oder Handelsbetrieb unterliegt dieser Pflicht in der Regel nicht.

Echtzeit-Phishing hält die Zwei-Faktor-Authentifizierung nicht auf. Eine nachgebaute Anmeldeseite leitet Passwort und Code sofort an den echten Dienst weiter und fängt danach das Sitzungs-Cookie ab – der zweite Faktor wurde korrekt geprüft, der Angreifer sitzt trotzdem in der Sitzung. Eine Untersuchung von Google mit zwei Universitäten bezifferte das im Mai 2019: Bei gezieltem Phishing blockierte ein SMS-Code 76 Prozent der Übernahmen, eine Abfrage auf dem Gerät 90 Prozent, ein Sicherheitsschlüssel 100 Prozent.

Ein Code der Zwei-Faktor-Authentifizierung gilt standardmäßig 30 Sekunden. Der Algorithmus dahinter ist in RFC 6238 vom Mai 2011 beschrieben; dort ist der Zeitschritt mit 30 Sekunden voreingestellt, und Prüfsysteme akzeptieren üblicherweise zusätzlich den vorangegangenen Schritt, sodass ein Code praktisch bis zu 60 Sekunden trägt. Daraus folgt eine unscheinbare Fehlerquelle: Weicht die Uhr des Geräts um mehr als eine Minute ab, werden gültige Codes abgewiesen.

Das E-Mail-Postfach bekommt den zweiten Faktor zuerst, danach Domain- und DNS-Verwaltung, dann der Hosting-Zugang und erst zuletzt die Redaktion des Redaktionssystems. Die Reihenfolge folgt einer Regel: Wer das Postfach übernimmt, braucht die übrigen Passwörter nicht, weil jede Nachricht zum Zurücksetzen dort ankommt. Ein zweiter Faktor am Redaktionssystem nützt wenig, solange die Adresse ungeschützt bleibt, über die er sich abschalten lässt.

Zwei Passwörter zählen nicht als Zwei-Faktor-Authentifizierung, denn beide sind Nachweise aus derselben Kategorie Wissen – wer das eine abgefischt hat, fischt meist auch das zweite ab. Als zwei Faktoren gilt eine Anmeldung erst, wenn die Nachweise aus verschiedenen Kategorien stammen: Wissen, Besitz und Eigenschaft – also Passwort plus Gerät oder Passwort plus Fingerabdruck. Dieselbe Prüfung fällt für Sicherheitsfragen und die Geburtsdatum-Abfrage am Telefon negativ aus; beide zählen als Wissen.

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