Daten & Sicherheit

Ransomware

Ransomware ist Schadsoftware, die Daten verschlüsselt und für die Entschlüsselung Geld fordert. Betroffen sind längst nicht nur große Unternehmen — kleine Betriebe werden angegriffen, weil sie schlechter geschützt sind.

Redaktionell geprüft von Alexander SeidlertwentyonepixelsStand:

Der Punkt, an dem es sich entscheidet

Bei den Sicherungen. Wer eine geprüfte, getrennt aufbewahrte Sicherung hat, spielt zurück und verliert Stunden. Wer keine hat, verhandelt — und bekommt in vielen Fällen trotzdem nicht alles zurück.

Entscheidend ist die Trennung: Eine Sicherung, die dauerhaft am selben System hängt, wird mitverschlüsselt. Deshalb gehören mehrere Zeitstände und eine Kopie außerhalb des Systems dazu.

Wie ein Befall typischerweise abläuft

Selten sofort. Zwischen dem ersten Eindringen und der Verschlüsselung liegen oft Tage bis Wochen, in denen Zugänge ausgeweitet und Daten abgezogen werden. Die Verschlüsselung ist der letzte Schritt, nicht der erste.

Daraus folgt zweierlei: Es gibt ein Zeitfenster, in dem Auffälligkeiten sichtbar wären — und die Drohung mit Veröffentlichung ist real, weil die Daten das Haus bereits verlassen haben. Eine gute Sicherung löst deshalb nur das halbe Problem.

Was im Ernstfall vorher geklärt sein muss

Wer entscheidet, wer informiert wird, und in welcher Reihenfolge. Eine Meldung an die Aufsichtsbehörde ist bei betroffenen personenbezogenen Daten laut Artikel 33 DSGVO binnen 72 Stunden fällig — diese Frist läuft, während alle noch mit der Wiederherstellung beschäftigt sind.

Deshalb gehört der Ablauf auf ein Blatt Papier, das nicht auf dem betroffenen Server liegt. Das klingt banal und ist bei Verschlüsselung des Dateiservers der Unterschied zwischen geordnet und chaotisch.

Wie es hereinkommt

Meist über einen E-Mail-Anhang oder einen übernommenen Zugang, seltener über eine ungepatchte Anwendung im Netz. Das verschiebt den Schwerpunkt: Schulung und Zwei-Faktor-Anmeldung wirken hier stärker als zusätzliche Technik.

Für Websites gilt zusätzlich: Ein aktuelles System mit wenigen Erweiterungen bietet weniger Angriffsfläche als eines mit dreißig, von denen die Hälfte seit Jahren nicht gepflegt wird.

Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen zu Ransomware

Ein ausdrückliches Zahlungsverbot kennt das deutsche Recht nicht. Strafbar wird die Zahlung, sobald das Geld einer sanktionierten Gruppe zugutekommt: Artikel 3 der Verordnung (EU) 2019/796 verbietet, gelisteten Akteuren unmittelbar oder mittelbar Gelder bereitzustellen, und § 18 Absatz 1 AWG stellt den Verstoß mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren unter Strafe. Dazu die technische Grenze: Das BSI dokumentiert Forderungen, denen keine Entschlüsselung folgen konnte, weil die Schadsoftware die Daten mit Nullen überschrieben hatte.

Nichts über Reihenfolge und Dauer des Wiederanlaufs. Der Maßnahmenkatalog Ransomware des BSI, Version 1.0 vom 23.02.2022, rechnet für Wiederherstellungsmaßnahmen häufig mit mehreren Wochen bis Monaten und verlangt deshalb einen geübten Schwarzstart, also den Wiederanlauf aller Server aus der getrennten Sicherung. Erst diese Übung zeigt, in welcher Reihenfolge Systeme hochkommen müssen, wie lange das braucht und wie viele Ersatzgeräte zu beschaffen wären. Ein Plan ohne Übung nennt nur Zuständigkeiten.

Der Beleg für den Angriffsweg. Zentral gesammelte Protokolldaten lassen laut BSI Ausmaß und Infektionsquelle eines Vorfalls bestimmen; wer neu installiert, bevor Abbilder und Protokolle gesichert sind, kennt die ausgenutzte Lücke hinterher nicht. Dazu tritt eine Pflicht: Artikel 33 Absatz 5 DSGVO verlangt, jede Verletzung mit Fakten, Auswirkungen und Abhilfemaßnahmen zu dokumentieren, und zwar so, dass die Aufsichtsbehörde die Einhaltung überprüfen kann. Ohne gesicherte Spuren fehlt dieser Dokumentation die Grundlage.

Ob die vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen tatsächlich liefen. Nach Darstellung des BSI geben Cyberversicherungen in ihren Bedingungen konkrete Vorgaben – etwa ein geeignetes Backup-Konzept –, prüfen im Schadensfall genau auf Versäumnisse des Versicherungsnehmers und schließen die Haftung häufig aus, wenn die Absicherung nicht dem Stand der Technik entspricht. Das BSI ordnet Ransomware ausdrücklich nicht als höhere Gewalt ein; liegen Patches für erreichbare Systeme seit Wochen bereit, kann das in den Bereich der Fahrlässigkeit führen.

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