Ransomware
Ransomware ist Schadsoftware, die Daten verschlüsselt und für die Entschlüsselung Geld fordert. Betroffen sind längst nicht nur große Unternehmen — kleine Betriebe werden angegriffen, weil sie schlechter geschützt sind.
Der Punkt, an dem es sich entscheidet
Bei den Sicherungen. Wer eine geprüfte, getrennt aufbewahrte Sicherung hat, spielt zurück und verliert Stunden. Wer keine hat, verhandelt — und bekommt in vielen Fällen trotzdem nicht alles zurück.
Entscheidend ist die Trennung: Eine Sicherung, die dauerhaft am selben System hängt, wird mitverschlüsselt. Deshalb gehören mehrere Zeitstände und eine Kopie außerhalb des Systems dazu.
Wie ein Befall typischerweise abläuft
Selten sofort. Zwischen dem ersten Eindringen und der Verschlüsselung liegen oft Tage bis Wochen, in denen Zugänge ausgeweitet und Daten abgezogen werden. Die Verschlüsselung ist der letzte Schritt, nicht der erste.
Daraus folgt zweierlei: Es gibt ein Zeitfenster, in dem Auffälligkeiten sichtbar wären — und die Drohung mit Veröffentlichung ist real, weil die Daten das Haus bereits verlassen haben. Eine gute Sicherung löst deshalb nur das halbe Problem.
Was im Ernstfall vorher geklärt sein muss
Wer entscheidet, wer informiert wird, und in welcher Reihenfolge. Eine Meldung an die Aufsichtsbehörde ist bei betroffenen personenbezogenen Daten laut Artikel 33 DSGVO binnen 72 Stunden fällig — diese Frist läuft, während alle noch mit der Wiederherstellung beschäftigt sind.
Deshalb gehört der Ablauf auf ein Blatt Papier, das nicht auf dem betroffenen Server liegt. Das klingt banal und ist bei Verschlüsselung des Dateiservers der Unterschied zwischen geordnet und chaotisch.
Wie es hereinkommt
Meist über einen E-Mail-Anhang oder einen übernommenen Zugang, seltener über eine ungepatchte Anwendung im Netz. Das verschiebt den Schwerpunkt: Schulung und Zwei-Faktor-Anmeldung wirken hier stärker als zusätzliche Technik.
Für Websites gilt zusätzlich: Ein aktuelles System mit wenigen Erweiterungen bietet weniger Angriffsfläche als eines mit dreißig, von denen die Hälfte seit Jahren nicht gepflegt wird.
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)(öffnet in neuem Tab)Volltext im Amtsblatt der EU
- Aussenwirtschaftsgesetz (AWG)(öffnet in neuem Tab)§ 18 Abs. 1 Freiheitsstrafe drei Monate bis fünf Jahre bei Verstoss gegen EU-Sanktionen
- Verordnung (EU) 2019/796 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe(öffnet in neuem Tab)Artikel 3 verbietet, gelisteten Akteuren Gelder bereitzustellen
Häufige Fragen zu Ransomware
Darf ein Unternehmen nach einem Ransomware-Angriff das Lösegeld zahlen?
Was belegt ein Notfallplan gegen Ransomware, der nie geübt wurde?
Was geht verloren, wenn befallene Systeme nach einem Ransomware-Angriff sofort neu aufgesetzt werden?
Was prüft eine Cyberversicherung nach einem Ransomware-Befall?
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