Daten & Sicherheit

WCAG

Die Web Content Accessibility Guidelines sind der internationale Standard für barrierefreie Websites. Sie gliedern sich in drei Stufen — A, AA und AAA — wobei AA der Maßstab ist, auf den sich Gesetze in der EU beziehen.

Redaktionell geprüft von Alexander SeidlertwentyonepixelsStand:

Was AA praktisch verlangt

Ausreichende Kontraste, vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, sinnvolle Alternativtexte für Bilder, sichtbare Fokus-Markierungen und eine Struktur, die Screenreader vorlesen können. Das meiste davon entsteht beim Bauen, nicht nachträglich.

Der Aufwand ist deutlich geringer als sein Ruf — sofern von Anfang an daran gedacht wird. Nachträglich in eine fertige Seite eingebaut kostet dieselbe Anforderung ein Vielfaches.

Welche Anforderungen zuerst umzusetzen sind

Die vier mit der größten Wirkung: ausreichender Kontrast, Bedienbarkeit ohne Maus, Alternativtexte für aussagekräftige Bilder, und Formularfelder mit zugeordneter Beschriftung. Damit ist der größte Teil der Alltagsbarrieren beseitigt.

Alles Weitere ist Feinarbeit und in der Regel deutlich aufwendiger. Wer mit den vier Punkten anfängt, hat nach wenigen Tagen den größten Nutzen erreicht.

Was Stufe AA praktisch bedeutet

Sie ist die Stufe, auf die sich Gesetzgebung und Rechtsprechung beziehen — AAA ist für die meisten Inhalte nicht durchgängig erreichbar und auch nicht gefordert. Praktisch heißt AA unter anderem ein Kontrastverhältnis von 4,5 zu 1 für normalen Text.

Zweitens gilt sie für jeden Zustand, nicht nur für den Ruhezustand: auch für aufgeklappte Menüs, Fehlermeldungen und Ladeanzeigen. Genau dort finden sich die meisten Verstöße.

Was ein Prüfwerkzeug nicht findet

Automatische Prüfungen erfassen etwa ein Drittel der Kriterien — Kontraste, fehlende Alternativtexte, falsche Auszeichnungen. Ob ein Alternativtext das Bild sinnvoll beschreibt oder nur „Bild1" enthält, erkennt kein Werkzeug.

Ein grüner Prüfbericht bedeutet deshalb nicht Barrierefreiheit. Er bedeutet, dass die maschinell prüfbaren Fehler behoben sind. Der Rest braucht einen Menschen, der die Seite mit Tastatur und Screenreader bedient.

Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen zu WCAG

Die Konformität der gesamten Seite entfällt. Die WCAG lassen Konformität ausdrücklich nur für vollständige Seiten zu – sie ist nicht erreichbar, wenn ein Teil der Seite ausgenommen wird (Konformitätsanforderung 2, WCAG 2.2). Eine eingebettete Karte, ein Werbebanner oder ein Bewertungs-Widget nimmt eine sonst saubere Seite damit aus der Konformität. Vorgesehen ist ein einziger Ausweg: die Erklärung der teilweisen Konformität für Fremdinhalt, den der Betreiber weder steuert noch korrigieren kann – verbunden mit der Pflicht, diesen Inhalt laufend zu beobachten.

Nein, und das steht in der WCAG selbst: Auch Inhalte, die die höchste Stufe AAA erfüllen, sind nicht für Menschen mit allen Arten, Graden und Kombinationen von Behinderung zugänglich – ausdrücklich genannt sind die Bereiche Kognition, Sprache und Lernen. Sichtbar wird das an der Stufenzuordnung: Lesbarkeit auf dem Niveau der unteren Sekundarstufe (Kriterium 3.1.5) und Erklärungen für ungewöhnliche Wörter (3.1.3) liegen auf Stufe AAA, nicht auf AA. Konformität ist eine Untergrenze, kein Nachweis der Verständlichkeit.

Nichts wird durch WCAG 2.2 falsch, was nach WCAG 2.1 richtig war. Die Fassung vom 5. Oktober 2023 ergänzt neun Erfolgskriterien und streicht ein einziges, 4.1.1 Parsing. Vier der neun liegen auf Stufe AA: Fokus nicht verdeckt, Alternative zu Ziehbewegungen, Mindestgröße von Bedienelementen und zugängliche Authentifizierung. Eine Seite auf Stufe AA nach 2.1 braucht also vier zusätzliche Prüfungen, keinen Umbau. Welche Fassung verbindlich ist, bestimmt nicht die WCAG, sondern die Norm, die ein Gesetz benennt.

Kriterium 1.4.3 nimmt fünf Fälle aus: Text in einem inaktiven Bedienelement, rein dekorativen Text, für niemanden sichtbaren Text, Text als Teil eines Bildes mit wesentlichem anderem Inhalt sowie Text in einem Logo oder Markennamen. Für großen Text genügt 3 zu 1 statt 4,5 zu 1 – groß heißt nach der Norm ab 18 Punkt oder ab 14 Punkt fett; einen Pixelwert nennt sie dafür nicht. Ein aufgehellter Logo-Schriftzug erfüllt deshalb kein Kriterium.

Mehr zum Thema

9 Min. Lesezeit

Barrierefreie Website: wen die Pflicht trifft — und wen nicht

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit Juni 2025, und seither kursieren zwei falsche Behauptungen: Es gelte für alle Websites, oder es gelte für fast niemanden. Beides stimmt nicht. Wer wirklich betroffen ist, was gefordert wird und warum sich die Umsetzung auch ohne Pflicht rechnet.

9 Min. Lesezeit

Cookie-Banner-Pflicht: wann er nötig ist und wann nicht

Ein Cookie-Banner ist keine allgemeine Website-Pflicht, sondern die Folge bestimmter Werkzeuge. Welche Einbindungen ihn auslösen, warum „Ablehnen" auf die erste Ebene gehört und wie eine Website ganz ohne Banner auskommt.

Alle Fachbeiträge ansehen

Passende Leistungen

Barrierefreiheit (WCAG/BFSG)

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wir machen Ihre Website WCAG-2.2-konform — geprüft, dokumentiert und nachhaltig.

Mehr dazu

Webdesign & Redesign

Individuelle Websites in Figma entworfen und mit Tailwind CSS sauber umgesetzt — responsiv, schnell und auf Ihre Marke zugeschnitten.

Mehr dazu