WCAG
Die Web Content Accessibility Guidelines sind der internationale Standard für barrierefreie Websites. Sie gliedern sich in drei Stufen — A, AA und AAA — wobei AA der Maßstab ist, auf den sich Gesetze in der EU beziehen.
Was AA praktisch verlangt
Ausreichende Kontraste, vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, sinnvolle Alternativtexte für Bilder, sichtbare Fokus-Markierungen und eine Struktur, die Screenreader vorlesen können. Das meiste davon entsteht beim Bauen, nicht nachträglich.
Der Aufwand ist deutlich geringer als sein Ruf — sofern von Anfang an daran gedacht wird. Nachträglich in eine fertige Seite eingebaut kostet dieselbe Anforderung ein Vielfaches.
Welche Anforderungen zuerst umzusetzen sind
Die vier mit der größten Wirkung: ausreichender Kontrast, Bedienbarkeit ohne Maus, Alternativtexte für aussagekräftige Bilder, und Formularfelder mit zugeordneter Beschriftung. Damit ist der größte Teil der Alltagsbarrieren beseitigt.
Alles Weitere ist Feinarbeit und in der Regel deutlich aufwendiger. Wer mit den vier Punkten anfängt, hat nach wenigen Tagen den größten Nutzen erreicht.
Was Stufe AA praktisch bedeutet
Sie ist die Stufe, auf die sich Gesetzgebung und Rechtsprechung beziehen — AAA ist für die meisten Inhalte nicht durchgängig erreichbar und auch nicht gefordert. Praktisch heißt AA unter anderem ein Kontrastverhältnis von 4,5 zu 1 für normalen Text.
Zweitens gilt sie für jeden Zustand, nicht nur für den Ruhezustand: auch für aufgeklappte Menüs, Fehlermeldungen und Ladeanzeigen. Genau dort finden sich die meisten Verstöße.
Was ein Prüfwerkzeug nicht findet
Automatische Prüfungen erfassen etwa ein Drittel der Kriterien — Kontraste, fehlende Alternativtexte, falsche Auszeichnungen. Ob ein Alternativtext das Bild sinnvoll beschreibt oder nur „Bild1" enthält, erkennt kein Werkzeug.
Ein grüner Prüfbericht bedeutet deshalb nicht Barrierefreiheit. Er bedeutet, dass die maschinell prüfbaren Fehler behoben sind. Der Rest braucht einen Menschen, der die Seite mit Tastatur und Screenreader bedient.
Rechtsgrundlagen
- WCAG 2.2 (W3C-Empfehlung)(öffnet in neuem Tab)Nachfolgefassung; erweitert 2.1 um neun Kriterien
- WCAG 2.1 (W3C-Empfehlung)(öffnet in neuem Tab)Grundlage der EN 301 549
Häufige Fragen zu WCAG
Was passiert mit der WCAG-Konformität einer Seite, wenn ein eingebundener Fremdinhalt die Kriterien verletzt?
Bedeutet eine erfüllte WCAG-Konformität, dass jeder Mensch die Website nutzen kann?
Muss eine nach WCAG 2.1 gebaute Website auf WCAG 2.2 nachgezogen werden?
Welche Elemente nimmt die WCAG von der Kontrastanforderung aus?
Barrierefreie Website: wen die Pflicht trifft — und wen nicht
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit Juni 2025, und seither kursieren zwei falsche Behauptungen: Es gelte für alle Websites, oder es gelte für fast niemanden. Beides stimmt nicht. Wer wirklich betroffen ist, was gefordert wird und warum sich die Umsetzung auch ohne Pflicht rechnet.
Cookie-Banner-Pflicht: wann er nötig ist und wann nicht
Ein Cookie-Banner ist keine allgemeine Website-Pflicht, sondern die Folge bestimmter Werkzeuge. Welche Einbindungen ihn auslösen, warum „Ablehnen" auf die erste Ebene gehört und wie eine Website ganz ohne Banner auskommt.
Passende Leistungen
Barrierefreiheit (WCAG/BFSG)
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wir machen Ihre Website WCAG-2.2-konform — geprüft, dokumentiert und nachhaltig.
Mehr dazuWebdesign & Redesign
Individuelle Websites in Figma entworfen und mit Tailwind CSS sauber umgesetzt — responsiv, schnell und auf Ihre Marke zugeschnitten.
Mehr dazu