Marketing & Conversion

Call-to-Action

Ein Call-to-Action ist die Aufforderung zur nächsten Handlung — meist ein Knopf oder ein Satz, der sagt, was der Besucher jetzt tun soll. Er entscheidet mit darüber, ob aus Interesse eine Anfrage wird.

Redaktionell geprüft von Alexander SeidlertwentyonepixelsStand:

Warum „Mehr erfahren" nichts bewirkt

Weil es kein Ergebnis verspricht. Der Besucher weiß nicht, was ihn hinter dem Knopf erwartet, und im Zweifel klickt er nicht. Wirksam sind Formulierungen, die die Handlung UND ihr Ergebnis nennen.

„Kostenloses Erstgespräch vereinbaren" sagt beides. „Jetzt anfragen" sagt nur die Hälfte. Der Unterschied klingt klein und ist in der Messung regelmäßig zweistellig.

Was in der Beschriftung stehen sollte

Das Ergebnis, nicht die Handlung. „Angebot anfordern" beschreibt, was der Besucher bekommt; „Absenden" beschreibt, was das Formular tut. Der Unterschied klingt klein und entscheidet, ob jemand den letzten Schritt geht — weil der zweite Text die Frage offen lässt, was danach passiert.

Zweiter Punkt: Was der Knopf verspricht, muss die nächste Seite halten. Ein „Kostenlos testen", hinter dem eine Kreditkartenabfrage steht, kostet mehr Vertrauen, als der Klick an Conversion bringt.

Der Unterschied zwischen Aufforderung und Hinweis

Nicht jeder Link ist ein Call-to-Action. „Mehr zu unserem Vorgehen" ist ein Hinweis — er hilft beim Weiterlesen und soll nicht wie ein Abschluss aussehen. Wenn Hinweise und Aufforderungen gleich gestaltet sind, verliert die Aufforderung ihre Wirkung.

Deshalb bekommt eine Seite genau eine hervorgehobene Handlung, und alles andere ordnet sich unter. Zwei gleichwertige Knöpfe nebeneinander sind keine Wahl, sondern eine Entscheidung, die auf den Besucher abgewälzt wurde.

Wie viele auf eine Seite gehören

Eine Hauptaufforderung, mehrfach wiederholt. Zwei gleichrangige nebeneinander teilen die Aufmerksamkeit und senken beide — ein Effekt, der aus der Entscheidungsforschung bekannt ist.

Auf langen Seiten gehört die Aufforderung mehrfach hin, weil niemand zum Anfang zurückscrollt, um sie zu suchen. Das ist Wiederholung derselben, nicht Ergänzung um weitere.

Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen zu Call-to-Action

§ 312j Absatz 3 BGB lässt am Ende einer zahlungspflichtigen Verbraucherbestellung keine freie Formulierung zu: Die Schaltfläche muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Absatz 4 hängt daran die Rechtsfolge: Ohne diese Beschriftung kommt der Vertrag nicht zustande. Ausgenommen sind nur Verträge über Finanzdienstleistungen. Werbliche Formulierungskunst hat hier also keinen Platz – der Gesetzeswortlaut geht vor.

Zwei Schaltflächen, und § 312k BGB schreibt beide Aufschriften vor: eine gut lesbare Kündigungsschaltfläche mit „Verträge hier kündigen“ und auf der Bestätigungsseite eine zweite mit „jetzt kündigen“. Die Norm gilt für entgeltliche Dauerschuldverhältnisse mit Verbrauchern im elektronischen Geschäftsverkehr; beide Schaltflächen müssen ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein. Fehlen sie, kann der Verbraucher jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Mindestens 24 mal 24 CSS-Pixel. So steht es in Erfolgskriterium 2.5.8 der WCAG 2.2, Stufe AA, mit einer Ausnahme für Ziele, bei denen eine kleinere Fläche unverzichtbar ist. Kriterium 2.5.5 derselben Fassung nennt 44 mal 44 CSS-Pixel, verlangt das aber erst auf Stufe AAA. Die Grenze dieser Zahl: Das BFSG verweist auf die EN 301 549, deren Kern die WCAG 2.1 bildet – dort existiert Kriterium 2.5.8 noch nicht.

An der Rolle im Code, nicht an der Gestaltung. Die Praxisleitlinie des W3C zu barrierefreien Bedienelementen ordnet dem Link das Wechseln zu einem anderen Ziel zu und dem Knopf das Auslösen einer Handlung; als Auslöser nennt sie beim Knopf Leertaste und Eingabetaste, beim Link nur die Eingabetaste. Daraus folgt eine harte Regel: Wer auf eine andere Seite führt, nimmt einen Link – wer ein Formular abschickt oder ein Fenster öffnet, einen Knopf.

Ein Call-to-Action erzeugt keine Kaufabsicht. Er lenkt die Bereitschaft, die auf der Seite schon entstanden ist, und ersetzt nicht die Angaben, aus denen sie entsteht: Leistungsumfang, Ansprechpartner, Nachweise, Bearbeitungsdauer. Die Reihenfolge liegt damit fest – erst prüfen, ob diese Angaben auf der Seite stehen, danach die Aufforderung formulieren. Wer umgekehrt vorgeht, verbessert eine Schaltfläche, hinter der die Entscheidungsgrundlage fehlt, und misst danach dasselbe Ergebnis wie vorher.

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