Design & Frontend

Barrierefreiheit nach WCAG 2.2 & BFSG — rechtssicher & inklusiv

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wir machen Ihre Website WCAG-2.2-konform — geprüft, dokumentiert und nachhaltig.

Projekte ab 2.000 €

Für wen & welches Problem?

Für Unternehmen im E-Commerce, im Banking und bei digitalen Dienstleistungen, die seit dem BFSG zur Barrierefreiheit verpflichtet sind oder Risiken vermeiden wollen.

Sie wissen nicht, ob Ihre Website das BFSG erfüllt
Abmahnungen und Bußgelder wegen fehlender Barrierefreiheit drohen
Nutzer mit Behinderung können zentrale Funktionen nicht bedienen

Was wir liefern

WCAG-2.2-Audit

Jedes Erfolgskriterium der Konformitätsstufe AA wird einzeln geprüft und mit konkretem Befund samt Seitenverweis dokumentiert.

BFSG-Konformität

Gesetzliche Anforderungen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz werden konkret auf Ihr Angebot übersetzt, inklusive relevanter Fristen und Ausnahmen.

ARIA & Semantik

Rollen, Zustände und Tastaturbedienung werden im Code korrekt hinterlegt, sodass Screenreader Inhalte verständlich vorlesen können.

Automatisierte Tests

axe-core läuft laufend gegen Ihre Seiten, ergänzt um manuelle Kontrolle der Punkte, die sich automatisiert nicht verlässlich prüfen lassen.

So läuft's ab

01

Bestandsaufnahme

Automatisiertes und manuelles Audit deckt alle Barrieren auf.

02

Priorisierung

Wir bewerten Befunde nach Schweregrad und rechtlichem Risiko.

03

Umsetzung

Behebung der Mängel in Markup, ARIA, Kontrast und Bedienung.

04

Nachweis & Erklärung

Erneuter Test plus Grundlage für Ihre Barrierefreiheitserklärung.

Technologien

Automatisierte Scans mit axe-core finden nur einen Teil der WCAG-Kriterien zuverlässig — Tastaturbedienung, Fokusreihenfolge und Screenreader-Verständlichkeit prüfen wir deshalb zusätzlich manuell. Zielmaß ist WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA, der in Deutschland für das BFSG maßgebliche Standard.

WCAG 2.2BFSGARIAaxe-coreScreen Reader

Anwendungsfälle

Onlineshop nach BFSG

Ein Checkout mit Kontrastproblemen und fehlenden Formularlabels schließt Kunden mit Sehbehinderung faktisch aus — danach lässt sich der komplette Bestellvorgang auch per Tastatur und Screenreader abschließen.

Behörden & öffentliche Stellen

Ein digitales Antragsformular ist für Screenreader-Nutzer nicht bedienbar — wir bringen es auf BITV- und WCAG-Konformität, sodass Anträge für alle Bürger zugänglich werden.

Relaunch inklusive

Ein geplanter Relaunch bietet die Chance, Kontraste, Formulare und Tastaturpfade direkt im ersten Entwurf zu klären, statt erst nach Beschwerden nachzubessern.

Warum twentyonepixels?

Nutzerzentriert

Design, das auf Conversion und Usability einzahlt — nicht nur hübsch aussieht.

Barrierefrei (WCAG/BFSG)

Inklusive Interfaces nach WCAG 2.2 — seit Juni 2025 für viele verpflichtend.

Markenkonsistent

Ein durchgängiges Designsystem statt zusammengewürfelter Einzelseiten.

Performant umgesetzt

Schöne Interfaces, die trotzdem blitzschnell laden.

Geprüft, nicht nur behauptet

Automatisierte und manuelle Tests belegen die Konformität nachvollziehbar.

Alexander Seidler, Gründer · Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung bei twentyonepixels

Alexander Seidler

Gründer · Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung

„Jedes Projekt ist Chefsache — Sie schreiben direkt an mich."
20+ Projekte24h Antwort100% DSGVO

Häufige Fragen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für eine breite Liste digitaler Produkte und Dienstleistungen: Online-Shops, Bankdienstleistungen, Telekommunikation, E-Books, Personenverkehrsdienste und weitere Bereiche des elektronischen Geschäftsverkehrs mit Verbrauchern. Betroffen sind in erster Linie Websites und Apps, über die Verbraucher Verträge abschließen oder Leistungen in Anspruch nehmen, nicht jede beliebige Unternehmenswebsite. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und unter zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei der Erbringung von Dienstleistungen von wesentlichen Pflichten ausgenommen, müssen aber weiterhin prüfen, ob eine Ausnahme für ihren konkreten Fall greift. Für reine Unternehmenswebsites ohne Vertragsabschluss bestehen aktuell keine direkten BFSG-Pflichten, wohl aber oft andere Vorgaben wie die BITV bei öffentlichen Auftraggebern. In der Erstberatung klären wir anhand Ihres Geschäftsmodells, welche Vorgaben konkret für Sie gelten und wo Sie tatsächlich handeln müssen.

Maßgeblich ist in der Regel die Konformitätsstufe AA der WCAG 2.2. Wir prüfen alle relevanten Erfolgskriterien und dokumentieren den Status transparent für jede Seite.

Marktüberwachungsbehörden der Länder können bei Verstößen zunächst eine Frist zur Nachbesserung setzen und im weiteren Verlauf Anordnungen erlassen, die zur barrierefreien Umsetzung verpflichten. Wird dem nicht nachgekommen, drohen Bußgelder, deren Höhe je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes variiert, in schweren Fällen bis in den sechsstelligen Bereich. Zusätzlich zum behördlichen Verfahren steigt das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen durch Verbraucherschutzverbände, die BFSG-Verstöße gezielt prüfen, ähnlich wie es heute schon bei fehlenden Datenschutzerklärungen üblich ist. Neben den direkten Kosten für Bußgeld, Abmahnung oder anwaltliche Beratung entsteht meist zusätzlicher Reputationsschaden, wenn öffentlich über mangelnde Barrierefreiheit berichtet wird. Weil eine nachträgliche Behebung unter Zeitdruck teurer ausfällt als eine geplante Umsetzung, raten wir zu einer frühzeitigen Prüfung, lange bevor eine Beanstandung überhaupt im Raum steht.

Automatisierte Werkzeuge wie axe-core prüfen zuverlässig technische Kriterien wie Kontrastwerte, fehlende Alt-Texte oder falsch verschachtelte Überschriften und liefern in Sekunden einen ersten Überblick über offensichtliche Mängel. Viele WCAG-Erfolgskriterien lassen sich aber grundsätzlich nicht automatisiert bewerten: Ob eine Tastaturreihenfolge logisch ist, ob ein Screenreader Inhalte verständlich vorliest oder ob eine Fehlermeldung tatsächlich hilfreich formuliert ist, erkennt nur ein Mensch, der die Seite mit Tastatur und Screenreader bedient. Deshalb kombinieren wir automatisierte Scans als schnellen ersten Filter mit manueller Prüfung durch Tastaturnavigation, Screenreader-Tests mit NVDA oder VoiceOver und einer Bewertung der Formulierungen. Ein Bericht, der sich ausschließlich auf ein Testtool stützt, wirkt zwar vollständig, deckt aber typischerweise nur einen Teil der tatsächlichen Barrieren auf und hält einer rechtlichen Prüfung selten stand.

Ja, auf Basis der Testergebnisse liefern wir die inhaltliche Grundlage für Ihre Erklärung samt Feedback-Mechanismus, damit Sie Ihrer Nachweispflicht nachkommen.

Passende Referenzen

Bildung / Beratung

Yusuf Keskingöz – Lehrer & Fortbildner

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