Backup
Ein Backup ist eine Sicherungskopie von Daten, aus der sich der Zustand nach einem Verlust wiederherstellen lässt. Entscheidend ist nicht das Anlegen der Kopie, sondern dass die Wiederherstellung nachweislich funktioniert.
Die Frage, die zählt
Nicht „wird gesichert?", sondern „wann wurde zuletzt erfolgreich zurückgespielt?". Eine Sicherung, die nie geprüft wurde, ist eine Hoffnung — und der Ernstfall ist der schlechteste Zeitpunkt, das herauszufinden.
Wir prüfen bei Übernahmen regelmäßig Backups, die seit Monaten leer liefen, weil sich ein Pfad geändert hatte. Gemerkt hat es niemand, weil niemand hingesehen hat.
Die Regel, an der sich jede Sicherung messen lässt
Drei Kopien, zwei verschiedene Medien, eine außer Haus — und eine davon nicht dauerhaft erreichbar. Der letzte Zusatz ist neu und der wichtigste: Verschlüsselungstrojaner suchen gezielt nach verbundenen Sicherungslaufwerken und verschlüsseln sie mit.
Für kleine Betriebe heißt das praktisch: Automatische Sicherung beim Anbieter, zusätzlich eine Kopie an einem zweiten Ort, und regelmäßig eine, die offline liegt.
Warum die Wiederherstellung geprobt gehört
Weil eine ungeprüfte Sicherung nur eine Vermutung ist. In der Praxis scheitert die Wiederherstellung häufig an Kleinigkeiten: fehlende Zugangsdaten, unvollständiger Datenbankdump, ein Verschlüsselungsschlüssel, den niemand mehr hat.
Ein Probelauf einmal im Jahr, dokumentiert mit Datum und Dauer, beantwortet zugleich die zweite wichtige Frage: Wie lange steht der Betrieb im Ernstfall still? Die dritte Zahl steht schon fest, bevor etwas passiert: Bei einer täglichen Sicherung sind im schlechtesten Fall 24 Stunden Arbeit verloren — gerechnet aus dem Abstand zwischen zwei Läufen. Wer das nicht hinnehmen kann, braucht kein besseres Backup, sondern ein kürzeres Intervall.
Was eine brauchbare Sicherung ausmacht
Mehrere Zeitstände statt nur des letzten — sonst sichern Sie einen Verschlüsselungstrojaner mit. Eine Kopie außerhalb desselben Systems, damit ein Ausfall nicht beides trifft. Und eine dokumentierte Wiederherstellung, die jemand ohne Vorwissen ausführen kann.
Für Websites heißt das konkret: Dateien und Datenbank gemeinsam, denn einzeln passen sie nach der Wiederherstellung oft nicht mehr zusammen.
Rechtsgrundlagen
- Abgabenordnung (AO)(öffnet in neuem Tab)§ 145 verlangt Nachvollziehbarkeit, § 147 regelt Aufbewahrungsfristen und Lesbarkeit
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)(öffnet in neuem Tab)Volltext im Amtsblatt der EU
Häufige Fragen zu Backup
Erfüllt ein Backup die gesetzliche Aufbewahrungspflicht für Buchhaltungsdaten?
Ist ein Cloud-Speicher mit automatischer Synchronisation schon ein Backup?
Wer muss das Backup einer Website vorhalten – der Betreiber oder sein Hoster?
Was fehlt einem Backup aus Dateien und Datenbank, wenn der Server neu aufgesetzt werden muss?
Wie weit muss ein Backup zurückreichen, damit es nach einem Einbruch sauber ist?
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