NIS2-Richtlinie
NIS2 ist die europäische Richtlinie zur Cybersicherheit. Sie verpflichtet Unternehmen bestimmter Branchen ab einer gewissen Größe zu Risikomanagement, Meldewegen und nachweisbaren Schutzmaßnahmen — und nimmt die Geschäftsführung persönlich in die Pflicht.
Wer betroffen ist
Unternehmen ab 50 Beschäftigten – oder mit einem Jahresumsatz und einer Jahresbilanzsumme von jeweils über 10 Millionen Euro – in achtzehn Sektoren — Energie, Verkehr, Gesundheit, Wasser, digitale Infrastruktur, Fertigung und weitere. Wer als Zulieferer für solche Unternehmen arbeitet, bekommt die Anforderungen häufig vertraglich weitergereicht.
Das ist der Punkt, der kleinere Betriebe überrascht: Formal nicht betroffen zu sein hilft wenig, wenn der Auftraggeber die Nachweise verlangt.
Wie Sie klären, ob Sie betroffen sind
Über zwei Fragen: Fällt Ihr Betrieb in einen der aufgeführten Sektoren, und überschreiten Sie die Schwelle bei den Beschäftigten oder bei Umsatz und Bilanzsumme zugleich? Beides steht in den Anhängen der Richtlinie und ist in einer halben Stunde zu klären.
Der oft übersehene Weg führt über die Lieferkette: Auch nicht direkt betroffene Zulieferer bekommen die Anforderungen über Verträge weitergereicht. In der Praxis ist das der häufigere Anlass als die eigene Einstufung.
Was die Geschäftsführung persönlich betrifft
Die Leitungsebene ist zur Billigung und Überwachung der Risikomaßnahmen verpflichtet und kann dafür haftbar gemacht werden. Delegieren ist zulässig, die Verantwortung bleibt — das ist der schärfste Unterschied zur Vorgängerregelung.
Praktisch heißt das: Es genügt nicht, die IT machen zu lassen. Es braucht einen dokumentierten Beschluss, eine benannte Zuständigkeit und eine regelmäßige Befassung, die nachweisbar ist.
Was verlangt wird
Ein dokumentiertes Risikomanagement, Sicherung der Lieferkette, Zugriffskontrolle und Notfallpläne — dazu eine dreistufige Meldekette: laut Artikel 23 der NIS2-Richtlinie eine Frühwarnung binnen 24 Stunden, eine vollständige Meldung binnen 72 Stunden und ein Abschlussbericht binnen eines Monats. Vieles davon ist gute Praxis, die nur selten aufgeschrieben ist.
Neu ist die persönliche Verantwortung der Leitungsebene: Sie muss die Maßnahmen billigen und überwachen, und sie haftet bei Versäumnissen. Delegieren allein genügt nicht mehr.
Rechtsgrundlagen
- Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2)(öffnet in neuem Tab)Volltext im Amtsblatt der EU
- BSI-Gesetz (BSIG, Fassung des NIS-2-Umsetzungsgesetzes)(öffnet in neuem Tab)§ 30 Abs. 2 Maßnahmenkatalog, Satz 2 Nr. 10 Multi-Faktor-Authentifizierung, § 61 angeordnete Prüfung
Häufige Fragen zu NIS2-Richtlinie
Reicht ein einzelnes Geschäftsjahr über den NIS2-Schwellenwerten für die Einstufung?
Welches Zertifikat belegt, dass ein Unternehmen NIS2 erfüllt?
Ab welchem Umsatz gilt beim NIS2-Bußgeld der Prozentsatz statt des festen Höchstbetrags?
Wer darf einer Geschäftsleitung wegen NIS2-Verstößen die Tätigkeit vorübergehend untersagen?
Fällt ein IT-Dienstleister unter NIS2, auch wenn seine Kunden nicht betroffen sind?
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