Prototyp
Ein Prototyp ist ein Vorabmodell, das eine Idee erfahrbar macht, ohne fertig zu sein. Er dient dem Ausprobieren und wird danach oft weggeworfen — anders als ein MVP, das in Betrieb geht.
Vom Papier bis zum Klickmodell
Die einfachste Form ist eine Skizze. Schon damit lässt sich prüfen, ob eine Struktur verstanden wird. Die nächste Stufe ist ein klickbares Modell, das aussieht wie die spätere Seite, aber nichts speichert.
Der Nutzen liegt im frühen Zeitpunkt: Eine Änderung im Klickmodell kostet Minuten, dieselbe Änderung an der fertigen Anwendung Stunden bis Tage.
Was ein Prototyp beantworten soll
Genau eine Frage, und die wird vorher aufgeschrieben. „Verstehen Nutzer die Navigation?" ist eine Frage; „wie sieht es aus?" ist keine. Ohne diese Festlegung wird aus dem Prototyp eine Vorschau, über die alle eine Meinung haben und aus der niemand etwas lernt.
Danach gehört er weggeworfen. Ein Prototyp, der zur Grundlage der Umsetzung wird, schleppt Abkürzungen mit, die für eine Wegwerfarbeit richtig waren und für ein Produkt falsch sind.
Wie viele Testpersonen es braucht
Fünf finden den größten Teil der groben Hürden — das ist die verbreitete Faustregel und für die Frage „versteht man das" ausreichend. Wer zwanzig Personen befragt, findet kaum mehr Hürden und verbraucht die Zeit, die für die Behebung fehlt.
Für die andere Frage — welche von zwei guten Lösungen ist besser — reichen fünf nicht, und dafür ist ein Prototyp auch das falsche Werkzeug. Diese Frage beantwortet nur ein Test im Betrieb mit echten Zahlen.
Die Falle
Ein Prototyp, der gut aussieht, wird für fertig gehalten — von Auftraggebern und manchmal von Entwicklern. Daraus entsteht der Wunsch, ihn „nur noch fertig zu machen", obwohl darunter nichts ist.
Wir sagen deshalb vorher, was ein Modell kann und was nicht: Es zeigt Aufbau und Ablauf. Es sagt nichts über Ladezeiten, Fehlerfälle oder das Verhalten bei echten Daten.
Rechtsgrundlagen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)(öffnet in neuem Tab)Anfechtung §§ 119–122, Bindung an den Antrag § 145, AGB-Recht §§ 305–310, Annahmeverzug § 615 (Ausfallgebühr), Werkvertrag §§ 631 ff., Widerruf §§ 355 ff., Zahlungsdienste §§ 675e Abs. 4, 675u, 675v
Häufige Fragen zu Prototyp
Worauf ist bei einer Aufwandsschätzung auf Grundlage eines Prototyps zu achten?
Was passiert, wenn ein Prototyp dem Vertrag als Anlage beigefügt wird?
Was unterscheidet einen horizontalen von einem vertikalen Prototyp?
Was sagt eine einzelne Beobachtung aus einem Prototyp-Test über alle späteren Nutzer?
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