No-Code
No-Code-Werkzeuge kommen ganz ohne Programmierung aus — Websites, Formulare und einfache Abläufe entstehen per Baukasten. Der Unterschied zu Low-Code ist, dass sich hier auch keine eigene Logik ergänzen lässt.
Wofür es reicht
Für Landingpages, Anmeldeformulare, kleine Verknüpfungen zwischen Diensten. Wer schnell etwas online braucht und keine besonderen Anforderungen hat, ist damit in Stunden fertig.
Auch als Zwischenlösung ist es sinnvoll: lieber ein Baukasten, der heute Anfragen entgegennimmt, als ein Projekt, das in drei Monaten startet.
Wo die Grenze zuverlässig erreicht wird
Bei drei Dingen: eigenem Erscheinungsbild über die Vorlagen hinaus, Anbindung an bestehende Systeme, und Abläufen mit vielen Bedingungen. Alle drei sind machbar, bis sie es plötzlich nicht mehr sind — und der Umstieg fällt dann mitten im Betrieb an.
Deshalb ist die nützlichste Frage vor dem Start: Was ist das Komplizierteste, das dieses System jemals können muss? Wenn die Antwort außerhalb der Vorlagen liegt, ist der Weg der falsche.
Wofür es die richtige Wahl bleibt
Für alles Vorläufige: eine Landingpage für eine Kampagne, ein Anmeldeformular für eine Veranstaltung, ein interner Prototyp. Dort schlägt Tempo jede Wartbarkeitsüberlegung, weil die Sache in drei Monaten ohnehin verschwindet.
Problematisch wird es erst, wenn das Vorläufige bleibt. Das ist der Normalfall, und deshalb gehört ein Ablaufdatum in die Entscheidung — mit einem Termin, an dem geprüft wird.
Was Sie dafür aufgeben
Die Kontrolle über Daten, Aussehen und Zukunft. Der Anbieter bestimmt, was möglich ist, was es kostet und wie lange es das gibt. Ein Export der Inhalte ist selten vollständig, der Umzug damit ein Neubau.
Für die Suchmaschinenoptimierung kommt hinzu, dass viele Baukästen Ladezeit und Struktur nicht steuerbar machen — genau die Punkte, an denen sich Sichtbarkeit entscheidet.
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act)(öffnet in neuem Tab)Volltext im Amtsblatt der EU
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)(öffnet in neuem Tab)Volltext im Amtsblatt der EU
- Urheberrechtsgesetz (UrhG)(öffnet in neuem Tab)§ 29 zur Unübertragbarkeit des Urheberrechts, §§ 31 ff. zu den Nutzungsrechten
Häufige Fragen zu No-Code
Wie lange darf ein No-Code-Anbieter den Wechsel zu einem anderen Dienst hinziehen?
Was leistet das neue Wechselrecht für eine No-Code-Website nicht?
Welchen Vertrag verlangt die DSGVO für ein No-Code-Formular auf der eigenen Website?
Gehört eine mit No-Code gebaute Website dem Auftraggeber?
Was passiert mit einer No-Code-Automatisierung, wenn ihr Ersteller das Unternehmen verlässt?
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