Single Sign-on (SSO)
Single Sign-on erlaubt, sich einmal anzumelden und danach mehrere Anwendungen ohne erneute Eingabe zu nutzen. Die Prüfung übernimmt ein zentraler Dienst, nicht jede Anwendung für sich.
Warum es die Sicherheit erhöht
Weniger Passwörter bedeuten weniger wiederverwendete und weniger aufgeschriebene. Und der zentrale Zugang lässt sich in einem Schritt entziehen — ein ausscheidender Mitarbeiter verliert damit sofort alle Anwendungen statt nur die, an die jemand denkt.
Dieser zweite Punkt ist in der Praxis der größere: Vergessene Konten in Nebenanwendungen sind ein verbreitetes und unterschätztes Einfallstor.
Für wen sich der Komfort weniger lohnt als versprochen
Für die Nutzer. Ein Passwortmanager löst das Merkproblem ebenfalls, und er kostet weder ein zusätzliches Anmeldeverfahren noch eine Abhängigkeit von einem zentralen Dienst. Wer den gemeinsamen Zugang mit Bequemlichkeit begründet, begründet ihn mit dem schwächeren seiner beiden Argumente.
Das stärkere ist die Verwaltung: eine Stelle, an der sich nachvollziehen lässt, wer wann worauf zugegriffen hat, und eine Rechtevergabe, die nicht in zwölf Anwendungen einzeln gepflegt wird. Das trägt die Einführung — der Komfort allein trägt sie nicht.
Das Risiko, das dadurch entsteht
Ein Zugang öffnet alles. Wird er übernommen, ist nicht eine Anwendung betroffen, sondern jede. Deshalb gehört zum zentralen Zugang zwingend eine Zwei-Faktor-Anmeldung — ohne sie tauscht man viele kleine Risiken gegen ein großes.
Und der Ausfall des Anmeldedienstes legt die Arbeit still. Für diesen Fall braucht es einen Notfallzugang, der dokumentiert und getestet ist, bevor er gebraucht wird.
Häufige Fragen zu Single Sign-on (SSO)
Wie schnell verliert ein gesperrtes Konto beim Single Sign-on tatsächlich den Zugriff?
Was unterscheidet die beiden Protokolle hinter Single Sign-on?
Worauf ist bei Anwendungen zu achten, die Single Sign-on nur in der höchsten Tarifstufe freischalten?
Wie oft muss der Notfallzugang neben dem Single Sign-on geprüft werden?
Was leistet Single Sign-on für die Gastkonten externer Dienstleister nicht?
Was passiert, wenn sich jemand beim zentralen Anmeldedienst des Single Sign-on abmeldet?
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