SEO & Sichtbarkeit

Backlink

Ein Backlink ist ein Link von einer fremden Website auf die eigene. Suchmaschinen werten ihn als Empfehlung: Je mehr glaubwürdige Seiten auf eine Adresse verweisen, desto eher gilt sie als vertrauenswürdig.

Redaktionell geprüft von Alexander SeidlertwentyonepixelsStand:

Warum Links so schwer wiegen

Inhalte auf der eigenen Seite kann jeder selbst bestimmen. Ein Link von außen nicht – jemand anderes musste sich entscheiden, darauf zu verweisen. Genau deshalb sind Verweise für Suchmaschinen ein so belastbares Signal, und genau deshalb sind sie der Bereich, in dem am meisten manipuliert wird.

Entscheidend ist nicht die Anzahl, sondern die Herkunft. Ein Verweis von einer fachlich passenden, etablierten Seite wiegt mehr als hundert aus Verzeichnissen, die niemand liest.

Welche Verweise überhaupt zählen

Die von Seiten, die selbst besucht werden und thematisch zu Ihnen passen. Ein Verweis aus einem Fachartikel wiegt mehr als hundert aus Verzeichnissen, die außer Verweisen nichts enthalten — und die zweite Sorte kann aktiv schaden.

Für einen regionalen Betrieb sind die realistischen Quellen überschaubar: Kammer, Verband, Lieferanten und Kunden, örtliche Presse, Vereine. Das ist unspektakulär und die einzige Liste, die tatsächlich funktioniert.

Warum gekaufte Verweise das Problem verschieben

Weil sie erkennbar sind. Ein Muster aus themenfremden Seiten mit gleichartigen Verlinkungstexten fällt maschinell auf, und die Folge ist im günstigen Fall Wirkungslosigkeit, im ungünstigen eine Abwertung, die schwer zurückzunehmen ist.

Der schwerer wiegende Einwand ist praktisch: Gekaufte Verweise verschwinden, sobald nicht mehr gezahlt wird. Was bleibt, ist die Ausgangslage — nur später.

Was funktioniert und was schadet

Wirksam und unproblematisch: eigene Projekte, die auf Sie verweisen, Branchenverbände und Kammern, Partner und Lieferanten, Fachbeiträge, die jemand freiwillig zitiert. Der beste Verweis ist der, den man nicht erbeten hat.

Schädlich: gekaufte Links. Das ist ein Verstoß gegen Googles Richtlinien, und die Erkennung ist inzwischen gut. Der Schaden trifft die eigene Seite, nicht den Verkäufer. Wer eine Website betreibt, die auf Vertrauen setzt, sollte davon die Finger lassen – das gilt besonders, wenn man selbst mit Seriosität wirbt.

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)(öffnet in neuem Tab)§ 3a Rechtsbruch, § 8 Abs. 3 Anspruchsberechtigte, § 8c Missbrauch, § 13 Abs. 4 kein Kostenersatz für Mitbewerber bei Informationspflichten, § 5a Abs. 4 verlangt die Kennzeichnung eines nicht erkennbaren kommerziellen Zwecks und vermutet die Gegenleistung, § 7 Abs. 2 Nr. 1 die Einwilligung für Telefonwerbung, Abs. 3 regelt Bestandskunden, § 7a die Dokumentation, § 20 die Bußgelder, § 11 die Verjährung

Häufige Fragen zu Backlink

Alle drei Kennzeichnungen sagen Google, dass es dem Verweis nicht folgen soll: sponsored markiert einen bezahlten oder anderweitig vergüteten Link, ugc einen aus nutzergenerierten Bereichen wie Kommentaren, nofollow ist der allgemeine Fall. Googles Dokumentation formuliert dabei zurückhaltend – so markierte Verweise würden in der Regel nicht verfolgt – und hält ausdrücklich fest, dass die verlinkte Seite über Sitemaps oder Links anderer Seiten trotzdem gefunden und abgerufen werden kann. Ein so markierter Backlink bringt praktisch keinen Rankingvorteil, wirkt aber weiter als Besucherquelle.

Ja. Googles Richtlinien zu Linkspam nennen den Tausch von Waren oder Dienstleistungen gegen einen Verweis ausdrücklich als Beispiel für ein unlauteres Linkschema – Geld ist nur eine von mehreren genannten Gegenleistungen. Aufgeführt wird dort auch der Versand eines Produkts an jemanden, der dafür schreibt und einen Link einbaut. Für die Bewertung ist unerheblich, ob eine Rechnung gestellt wurde; entscheidend ist, ob der Backlink eine Gegenleistung für den Verweis war. Ein Sponsored-Attribut macht den Tausch zwar regelkonform, nimmt dem Verweis aber seine Rankingwirkung.

Solange keine erhebliche Zahl an Spam- oder gekauften Backlinks vorliegt und keine manuelle Maßnahme droht oder bereits verhängt wurde, rät Google von der Nutzung ab: In den meisten Fällen bewertet die Suchmaschine fragwürdige Verweise ohnehin selbst und lässt sie bei der Rankingberechnung unberücksichtigt. Das Werkzeug gilt laut der Google-Search-Console-Hilfe als fortgeschrittene Funktion, die bei falschem Einsatz die eigene Sichtbarkeit verschlechtern kann. Ein einzelner unpassender Verweis oder wenige Verzeichniseinträge rechtfertigen den Eintrag deshalb nicht – erst ein auffälliges Muster tut das.

Ja, wenn er unauffällig in einen redaktionell wirkenden Text eingebettet ist und sich die Vergütung nicht schon aus der Aufmachung ergibt. § 5a Absatz 4 UWG verlangt genau dann eine Kennzeichnung, wenn sich der kommerzielle Zweck nicht unmittelbar aus den Umständen erschließt – anders als ein sichtbar als Anzeige gestalteter Werbebanner liest sich ein bezahlter Backlink im Fließtext wie eine freiwillige Empfehlung. Das Gesetz vermutet dabei eine Gegenleistung; diese Vermutung entfällt erst, wenn der Handelnde glaubhaft macht, keine erhalten zu haben.

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