Technik & Betrieb

Webhosting

Webhosting ist die Bereitstellung von Speicherplatz und Rechenleistung auf einem dauerhaft erreichbaren Server, damit eine Website im Internet abrufbar ist. Der Anbieter kümmert sich um Betrieb, Netzanbindung und meist auch um Sicherheitsaktualisierungen.

Redaktionell geprüft von Alexander SeidlertwentyonepixelsStand:

Die Bauformen und wofür sie taugen

Beim geteilten Hosting liegen viele Websites auf einer Maschine. Das ist günstig und für kleine Auftritte völlig ausreichend – mit dem Nachteil, dass ein Nachbar mit viel Verkehr Sie ausbremsen kann. Eine eigene virtuelle Maschine gibt Ihnen zugesicherte Ressourcen und volle Kontrolle, verlangt dafür aber jemanden, der sie pflegt.

Verwaltetes Hosting ist der Mittelweg: eigene Umgebung, aber der Anbieter übernimmt Aktualisierungen und Sicherungen. Für die meisten mittelständischen Websites ist das die wirtschaftlichste Variante.

Was Sie beim Vergleich wirklich ansehen sollten

Die PHP-Version, den Speicherort der Daten, ob Sicherungen enthalten sind und wie schnell jemand antwortet. Speicherplatz und Datenvolumen sind bei jedem Anbieter reichlich und deshalb kein Unterscheidungsmerkmal.

Der Punkt, der am häufigsten fehlt: Wie kommen Sie wieder heraus? Ein Anbieter ohne Zugang zur Datenbank und ohne Dateizugriff macht den Umzug zu einem Projekt statt zu einem Nachmittag.

Warum der billigste Tarif oft teuer wird

Weil geteilte Umgebungen sich die Leistung teilen. Ein Nachbar mit einer schlecht laufenden Anwendung bremst Ihre Seite, ohne dass Sie es beeinflussen können — und die Ursache ist von außen nicht erkennbar.

Der zweite Punkt ist die Sicherung: „Backups inklusive" heißt oft, dass der Anbieter für seinen eigenen Notfall sichert, nicht für Ihren. Ob Sie einen einzelnen gelöschten Datensatz zurückbekommen, steht in den Bedingungen und selten im Werbetext.

Die drei Fragen, die vor dem Preis kommen

Wo stehen die Server? Für Websites mit personenbezogenen Daten sollte die Antwort Deutschland oder zumindest EU lauten, mit Auftragsverarbeitungsvertrag. Wie wird gesichert, und wurde die Wiederherstellung je geprobt? Eine ungetestete Sicherung ist eine Hoffnung. Und: Wer spielt Sicherheitsaktualisierungen ein – Sie oder der Anbieter?

Der Preisunterschied zwischen einem günstigen und einem soliden Angebot liegt oft bei wenigen Euro im Monat. Der Unterschied im Ernstfall liegt bei Tagen.

Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen zu Webhosting

Ein Webhosting-Anbieter haftet erst, sobald er tatsächliche Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten hat und nicht unverzüglich handelt. Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2065 knüpft die Haftungsfreistellung genau daran, und § 7 Absatz 1 DDG erstreckt diese Regel auf alle Diensteanbieter, auch auf unentgeltliche. Für den Website-Betreiber folgt daraus die unangenehme Seite: Urheberrechts-, Impressums- und Datenschutzverstöße bleiben seine Sache. Eine Abmahnung erreicht ihn, nicht den Anbieter.

Nein. Der CLOUD Act von 2018 verpflichtet US-Anbieter zur Herausgabe von Daten unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der Vereinigten Staaten liegen. Der Serverstandort ist damit kein Schutz, wenn die Muttergesellschaft US-Recht unterliegt. Maßgeblich ist, wer rechtlich Zugriff nehmen kann – ablesbar am Gesellschafterkreis und an der Liste der Unterauftragnehmer. Ob die Pflicht auf eine deutsche Tochter mit eigener Rechtspersönlichkeit durchgreift, ist umstritten.

Ab Juli 2027 verlangt § 11 des Energieeffizienzgesetzes eine Energieverbrauchseffektivität von höchstens 1,5, ab Juli 2030 von 1,3; ab Juli 2026 in Betrieb genommene Rechenzentren müssen 1,2 erreichen. Gebunden sind allerdings nur Anlagen ab 300 Kilowatt Anschlussleistung nach § 3 Nummer 24 EnEfG – darunter gilt keine dieser Zahlen. Nach § 15 EnEfG muss ein Betreiber zudem den kundenbezogenen Jahresstromverbrauch darstellen; danach zu fragen trägt weiter als jedes Ökosiegel.

Der Website-Betreiber, nicht sein Anbieter. Artikel 33 Absatz 1 DSGVO bindet die Frist von 72 Stunden an den Verantwortlichen, gerechnet ab dessen Kenntnis. Der Anbieter ist als Auftragsverarbeiter nach Absatz 2 lediglich verpflichtet, den Verantwortlichen unverzüglich zu unterrichten – eine Stundenzahl nennt die Vorschrift dort nicht. Daraus folgt eine Vertragsregel: Ohne eine ausdrücklich vereinbarte Meldefrist verbraucht die Kette aus Erkennen und Weitergeben genau die Stunden, für die der Betreiber haftet.

An den PHP-Grenzwerten. Die dokumentierten Voreinstellungen lauten 2 MB für eine einzelne Datei, 8 MB für die gesamte Übertragung, 20 Dateien je Vorgang und 30 Sekunden Laufzeit. Eine Bilddatei von 5 MB bricht damit ab, obwohl hunderte Gigabyte frei sind. Zu beachten ist die Rangfolge: Die Grenze für die gesamte Übertragung muss über der für die einzelne Datei liegen, sonst greift der kleinere Wert. Ein höheres Speicherlimit beschleunigt nichts, sondern verschiebt allein den Abbruchpunkt.

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