Web & Entwicklung

SaaS (Software as a Service)

SaaS bezeichnet Software, die als Dienst über das Internet genutzt und meist monatlich bezahlt wird, statt einmalig gekauft und selbst installiert zu werden. Betrieb, Aktualisierung und Sicherung liegen beim Anbieter.

Redaktionell geprüft von Alexander SeidlertwentyonepixelsStand:

Was das praktisch bedeutet

Kein eigener Server, keine Installation, keine Aktualisierungen — dafür laufende Kosten und Abhängigkeit vom Anbieter. Der Tausch lohnt sich fast immer, solange die Software Standardaufgaben erfüllt.

Kritisch wird es bei den eigenen Daten: Kommen Sie im Zweifel wieder heraus? Ein Anbieter ohne brauchbaren Datenexport bindet Sie stärker als jeder Vertrag.

Was beim Vergleich mit Eigenbetrieb oft fehlt

Auf der Mietseite: die Kosten pro Nutzer über fünf Jahre und die üblichen Preiserhöhungen. Auf der Eigenbetriebsseite: Serverkosten, Updates, Sicherung, Überwachung und die Arbeitszeit dafür. Beide Seiten werden regelmäßig zu günstig gerechnet.

Der Punkt, der die Rechnung meist entscheidet, steht in keiner Tabelle: Wer ist zuständig, wenn es nachts ausfällt? Bei Miete der Anbieter, bei Eigenbetrieb Sie.

Welche Fragen vor der Unterschrift gehören

Drei: Wo liegen die Daten, wie komme ich sie im Ganzen wieder heraus, und was passiert bei Kündigung mit ihnen? Die zweite Frage entscheidet über die Abhängigkeit — ein Export, der nur Bildschirmfotos liefert, ist keiner.

Dazu die Preisbindung. Ein Vertrag ohne Obergrenze für Erhöhungen ist bei einem System, das den Betrieb trägt, ein offenes Risiko.

Wenn Sie selbst eines bauen wollen

Dann ist der schwierige Teil selten die Funktion, sondern alles drumherum: Mandantentrennung, Abrechnung, Kündigung, Datenexport, Rollen und Rechte. Diese Grundlagen machen bei einem SaaS-Vorhaben oft mehr Aufwand als das eigentliche Produkt.

Deshalb lohnt der Einstieg mit einer kleinsten nützlichen Fassung: erst prüfen, ob jemand dafür zahlt, dann die Verwaltungsschicht ausbauen.

Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen zu SaaS (Software as a Service)

SaaS ist das Dienstmodell mit der geringsten eigenen Verwaltungshoheit. Die Cloud-Definition des US-Normungsinstituts NIST von September 2011 nennt fünf Wesensmerkmale, drei Dienstmodelle und vier Betriebsmodelle. Bei SaaS kontrolliert der Kunde weder Netz, Server, Betriebssystem, Speicher noch einzelne Anwendungsfunktionen, ausgenommen benutzerbezogene Einstellungen. Bei PaaS gehört ihm die selbst aufgesetzte Anwendung, bei IaaS zusätzlich Betriebssystem und Speicher. Die Grenze verläuft entlang der Verwaltungshoheit, nicht entlang des Funktionsumfangs.

Ein SaaS-Vertrag ist ein Dauerschuldverhältnis über regelmäßige Dienstleistungen, und dafür zieht § 309 Nummer 9 BGB in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern drei Linien: höchstens zwei Jahre Anfangslaufzeit; eine stillschweigende Verlängerung nur auf unbestimmte Zeit und jederzeit mit höchstens einmonatiger Frist kündbar; davor eine Kündigungsfrist von maximal einem Monat. Gegenüber Unternehmen gilt die Vorschrift nach § 310 Absatz 1 BGB nicht unmittelbar.

Über den Weiterbetrieb entscheidet der Insolvenzverwalter. Nach § 103 der Insolvenzordnung kann er einen bei Verfahrenseröffnung noch nicht vollständig erfüllten Vertrag erfüllen oder ablehnen; lehnt er ab, bleibt dem Kunden eine Forderung als Insolvenzgläubiger — also eine Quote, kein Zugang. Das Wahlrecht liegt damit bei einer Person, die der Kunde nicht kennt und nicht erreicht, und es besteht unabhängig davon, was der Vertrag vorsieht. Eine Zusicherung des Anbieters bindet den Verwalter nicht.

Verantwortlich bleibt das nutzende Unternehmen. Der Anbieter ist Auftragsverarbeiter und haftet nach Artikel 82 Absatz 2 DSGVO nur, wenn er eigene Pflichten verletzt oder gegen Weisungen handelt; gegenüber der betroffenen Person haften beide für den gesamten Schaden. Weitere Dienstleister darf der Anbieter nur mit Genehmigung einschalten und haftet für deren Pflichtverstöße. Der Bußgeldrahmen reicht nach Artikel 83 Absatz 4 bis 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Es ersetzt kein eigenes Sicherungskonzept. Bei einem großen Büropaket wird der Speicher eines gelöschten Kontos standardmäßig 30 Tage aufbewahrt und liegt danach 93 Tage im Papierkorb der Websitesammlung; danach ist der Bestand fort. Weil der Kunde den Speicher bei SaaS nicht selbst verwaltet, ist dieses Fenster seine einzige Grenze. Es schützt gegen ein Versehen von letzter Woche, nicht gegen einen Fehler, der erst beim Quartalsabschluss auffällt.

Mehr zum Thema

9 Min. Lesezeit

E-Rechnung im Online-Shop: Was ab 2027 gilt und was nicht

Ab 2027 müssen Händler mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz E-Rechnungen an Geschäftskunden ausstellen, ab 2028 alle. Welche Bestellungen im Shop betroffen sind, welches Format passt und wo die Umsetzung typischerweise hakt.

9 Min. Lesezeit

Shopify oder eigener Shop: was zu Ihrem Sortiment passt

Shopify ist schnell gestartet, ein eigener Shop lässt sich beliebig formen — beides hat einen Preis, der selten auf der Tarifseite steht. Eine Entscheidungshilfe entlang von Kosten, Datenschutz, B2B-Funktionen und dem späteren Umzug.

Alle Fachbeiträge ansehen

Passende Leistungen

SaaS & MVP Entwicklung

Vom Konzept zum funktionsfähigen Produkt: validieren Sie Ihre Geschäftsidee mit einem schlanken, skalierbaren MVP.

Mehr dazu

Payment & Abo-Systeme

Stripe-basierte Zahlungs- und Abo-Systeme: PCI-konform, SCA-ready und mit automatischer Rechnungsstellung.

Mehr dazu

Cloud-Migration

Weg von teuren US-Clouds und Altservern: Umzug Ihrer Anwendung in die Hetzner Cloud — containerisiert, skalierbar und DSGVO-konform.

Mehr dazu