DDoS-Angriff
Bei einem DDoS-Angriff überfluten viele Rechner gleichzeitig einen Server mit Anfragen, bis er nicht mehr erreichbar ist. Es wird nichts gestohlen und nichts verändert — die Website ist einfach weg.
Warum es auch kleine Seiten trifft
Weil Angriffe als Dienstleistung verkauft werden und wenige Euro kosten. Anlass ist selten ein gezielter Angriff auf ein bestimmtes Unternehmen, häufiger ein verärgerter Wettbewerber, eine Erpressung oder schlicht ein Zufallstreffer.
Ein einzelner Server ist einem solchen Ansturm praktisch immer unterlegen. Verteidigen lässt sich das nur davor — mit einem Dienst, der den Verkehr filtert, bevor er ankommt.
Was ein kleiner Betrieb realistisch tun kann
Ein vorgeschaltetes Auslieferungsnetz mit Angriffserkennung nutzen. Das ist bei den gängigen Anbietern im Grundtarif enthalten und deckt die Größenordnung ab, die kleine Ziele üblicherweise trifft.
Zusätzlich hilft, den Ursprungsserver zu verbergen: Wenn die echte Adresse bekannt ist, lässt sich der Schutz umgehen. Das wird beim Einrichten oft vergessen und ist später schwer zu korrigieren.
Woran Sie einen Angriff von einem Ansturm unterscheiden
An der Herkunft und am Muster. Ein Ansturm nach einem Pressebericht verteilt sich über normale Zugangswege und viele verschiedene Seiten; ein Angriff trifft meist dieselbe Adresse aus untypischen Netzen und ohne Verweisquelle.
Die Unterscheidung ist praktisch wichtig, weil die Antwort verschieden ist: Beim Ansturm hilft Zwischenspeicherung, beim Angriff nur Filterung.
Was hilft
Ein vorgeschaltetes Auslieferungsnetz mit Angriffserkennung. Solche Dienste gibt es in brauchbarer Ausstattung kostenlos; für die meisten Firmenwebsites ist das die einzige nötige Maßnahme.
Was nicht hilft: ein größerer Server. Angriffe skalieren billiger als Hardware — das ist der Grund, warum die Abwehr aus der Filterung kommt und nicht aus der Kapazität.
Rechtsgrundlagen
- Strafgesetzbuch (StGB)(öffnet in neuem Tab)§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, § 202a unbefugter Zugang zu gesicherten Daten, § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)(öffnet in neuem Tab)Volltext im Amtsblatt der EU
Häufige Fragen zu DDoS-Angriff
Was macht einen DDoS-Angriff nach deutschem Recht strafbar?
Muss ein DDoS-Angriff der Datenschutzbehörde gemeldet werden?
Wie lange dauert ein DDoS-Angriff?
Wie stark verstärken fremde Server einen DDoS-Angriff?
Was passiert mit den Suchergebnissen, während ein DDoS-Angriff läuft?
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