Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung 1.0 · gültig ab 30.08.2026

Die hier genannten Rechtsnormen im Wortlaut

Fassungsgeschichte

Für einen Vertrag gilt die Fassung, die bei seinem Abschluss vereinbart wurde. Frühere Fassungen bleiben deshalb dauerhaft abrufbar.